der Vermieter von Person A führt Bauarbeiten durch. In der Wohnung wurden von 2 Firmen die Fenster erneuert. Dabei kam ein Gegenstand abhanden, der auf einem Regal lag im Wert von 150 € (für A viel Geld, aber dass man Brillen wegräumen muss…)).A ist sich ganz sicher, er war vorher da und abends weg. Die Vermieter meinten, A soll sich an den Bauleiter wenden. Er sagte, er hätte nichts rausgefunden. Die Firmen selbst meinen wiederum, A soll sich an die jeweils andere Firma wenden.
A fragt sich nun, ob er vom Vermieter eine Erstattung verlangen können, weil er die Bauarbeiten in Auftrag gegeben hat?
Gibt es andere Möglichkeiten?
also ich kann mir vorstellen, dass man jemanden einen Diebstahl nachweisen muss, um Schadensersatzanspruch wirksam anmelden zu können. Allein das nicht mehr Vorhandensein eines Gegenstandes muss doch nicht zwingend auf Diebstahl beruhen, noch dazu, dass es hier mehrere mögliche Diebe gäbe.
Aber der Gedanke, den Vermieter haftbar machen zu wollen, der ist schon mal gut. Vermieter sind immer böse, auf das Geld der Mieter fixiert. Sie sollten für alles haften, was einem Mieter so passieren kann. Nicht nur für unauffindbare Brillen.
Ach so, die Frage war nach einer Bürgschaft. Wenn sich niemand für die Brille verbürgt hat, dann bürgt auch niemand …
Brillen also besser wegräumen, wenn Handwerker kommen. Das ist die sicherste Lösung.
Ja, ich weiss, das hätte ich vorher sagen müssen, vor dem Verlust. Nun ist es weniger hilfreich.
Ergänzung
Gefragt war ja noch nach den anderen Möglichkeiten. Ja, die gibt es.
Wenn einer der Handwerker die Herausgabe der Brille unter Gewaltandrohung verlangt hätte, dann wäre es ein versicherter Schaden im Rahmen der Hausratversicherung gewesen.
Wenn einer der Handwerker die Herausgabe der Brille unter
Gewaltandrohung verlangt hätte, dann wäre es ein versicherter
Schaden im Rahmen der Hausratversicherung gewesen.
blödsinn. seit wann zahlt die denn bei einer straftat?
warum genau sollte der vemieter denn nicht haften? ist doch alles in seinem auftrag gelaufen, alle beteiligten firmen bzw. deren arbeiter waren nur seine erfüllungsgehilfen. und für die IST er haftbar. damit genau das nicht passiert, was hier passiert ist: der geschädigte rennt von pontius nach pilatus und bleibt auf seinem schaden sitzen. schau doch mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/278.html
Wenn einer der Handwerker die Herausgabe der Brille unter
Gewaltandrohung verlangt hätte, dann wäre es ein versicherter
Schaden im Rahmen der Hausratversicherung gewesen.
blödsinn.
Das sehe ich anders.
seit wann zahlt die denn bei einer straftat?
Hi,
genau seit dem Zeitpunkt, als die Hausratversicherer den Versicherungsschutz auf „Beraubung“ ausgeweitet haben. Das muss so um achzehnhundertleipzich/einundleipzich gewesen sein.
genau seit dem Zeitpunkt, als die Hausratversicherer den
Versicherungsschutz auf „Beraubung“ ausgeweitet haben. Das
muss so um achzehnhundertleipzich/einundleipzich gewesen sein.
der Vermieter von Person A führt Bauarbeiten durch. In der
Wohnung wurden von 2 Firmen die Fenster erneuert. Dabei kam
ein Gegenstand abhanden, der auf einem Regal lag im Wert von
150 € (für A viel Geld, aber dass man Brillen wegräumen
muss…)).
Vielleicht sollte A noch ein wenig besser nachschauen und dabei wird er feststellen, dass noch viele weitere Dinge fehlen die davor da waren - z.B. ein echter Tigerpelz, Ölgemälde von Picasso, eine Rolex-Uhr.
warum genau sollte der vemieter denn nicht haften?
Weil er nicht der Schuldner ist und es es keinen Schuldner gibt!
Es gibt nur eine im Moment unauffindbare Brille. Wer soll da was schulden?
Im übrigen ist Person A recht unanständig. Sie vermisst einen Gegenstand und versucht, den Verlust irgend jemanden als Schuld zu unterstellen. Person A sucht nicht den Schuldigen, sondern ein Opfer. Es wird nicht gelingen, aber es zeugt von fehlendem Anstand.
Danke für alle konstruktiven Antworten. Habe mich gefreut, dass manche sich die Mühe gemacht haben, ernsthaft auf die Frage zu antworten und nicht nur süffisante Bemerkungen zu machen.
Es steht doch da:A ist sicher, sie wurde geklaut. Es war nur eine bestimmte Anzahl von Menschen in der Wohnung. Dass A nichts nachweisen kann und man sagen kann, er habe selbst die Brille weggeräumt, ist schon klar. Aber A weiß sicher, sie ist abends nicht mehr am selben Ort. Selbst einer der Bauarbeiter hat gesagt, er habe sie auf dem Regal gesehen. Sie war da und abends weg,
Wieso kann man das nicht einfach als Tatsache nehmen und auf die Frage antworten. Es ist doch traurig, dass man auf seinem Schaden sitzen bleibt und noch von Fremden beschuldigt wird, man lüge.
warum genau sollte der vemieter denn nicht haften?
Weil er nicht der Schuldner ist
das gesetz nicht gelesen oder nicht verstanden?
und es es keinen Schuldner gibt!
Es gibt nur eine im Moment unauffindbare Brille. Wer soll da
was schulden?
vielleicht solltest du aufhören, dir deinen eigenen fall
zurecht zu basteln und das vom fragesteller beschriebene
einfach als tatsache zu sehen.
Im übrigen ist Person A recht unanständig…
das plauderbrett ist ganz woanders. und ich verstehe auch nicht, was daran unanständig sein soll, dass man einen erlittenen schaden geltend machen will. ganz unabhängig von den erfolgsaussichten übrigens.
aber klar, wenn man selber vermieter ist könnte man das etwas anders sehen.