Im Angebot zur Errichtung einer Neubau-Doppelhaushälfte steht: „Die Arbeiten werden gemäß VOB durchgeführt“
Ist das O.K. oder eher kritisch zu bewerten?
Ein Freund sagte mir das hierbei die Gewährleistung stark eingeschränkt sei. Besser wäre eine Gewähleistung nach BGB.
Was mein Ihr dazu?
Schon mal vielen Dank für die Rückmeldung.
Hallo Rene erst einmal,
die VOB ist ein gutes Werk wenn man sie beherrscht, da sie kompliziert uns brachentypisch formuliert ist. Deshalb hat der Gesetzgeber auch etwas zu ihrer Gültigkeit ausgesagt. Sie muss einem Verbraucher im vollen Wortlaut übergeben werden, damit dieser sie versteht.
Einfach zu sagen was gut oder besser ist [BGB/VOB] geht nicht. Ein nicht der VOB-Kundiger ist aber auf jeden Fall benachteiligt und sollte sich entweder von einen Bauingenieur beraten lassen oder lieber Abstand davon nehmen.
Christian
Die VOB ist detaillierter und regelt genauer, als das Werkvertragsrecht des BGB. Für den Bauherren ist ein Werkvertrag nach BGB die bessere Variante.
na na na
Hallo,
Für den Bauherren ist ein Werkvertrag nach BGB die bessere Variante.
Diese Aussage ist glatt weg falsch. Die VOB ist ausgewogen und ausgeglichen. Man muss sie nur richtig anwenden können und dafür bedarf es schon ein wenig Grundwissen in Recht und Bautechnik.
Christian
Hallo Christian,
Du hast Recht, dass die VOB ausgewogen und ausgeglichen ist.
Ich sagte aber, dass für den Bauherren das Werkvertragsrecht besser ist, weil es den Bauherren eindeutig bevorzugt und dem Unternehmer mehr Pflichten auferlegt.
Der Bauherr kann besser und schneller Zahlungen stoppen, Einbehalte tätigen und hat bessere Gewährleistungsbedingungen und das das für den Bauherren gut und das stimmt so auch. -
Meine Aussage ist nicht falsch, sondern richtig. Wir können gern darüber streiten, ob es fair ist, den Bauherren besser zu stellen.
Herzliche Grüße
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Hallo Christian,
Du hast Recht, dass die VOB ausgewogen und ausgeglichen ist.
Ich sagte aber, dass für den Bauherren das Werkvertragsrecht
besser ist, weil es den Bauherren eindeutig bevorzugt und dem
Unternehmer mehr Pflichten auferlegt.
Der Bauherr kann besser und schneller Zahlungen stoppen,
Einbehalte tätigen und hat bessere Gewährleistungsbedingungen
und das das für den Bauherren gut und das stimmt so auch. -
Meine Aussage ist nicht falsch, sondern richtig. Wir können
gern darüber streiten, ob es fair ist, den Bauherren besser zu
stellen.
Herzliche Grüße
Hallo Zusammen,
vielen Dank für den konstruktiven Dialog.
Ich habe zu dem Thema noch mal in meinem Bekanntenkreis nachgefragt. Dort wurde immer nach VOB gehandelt. Die für den Bauherren „günstigeren“ Bedingugen will sich kein Bauunternehmer „ans Bein binden lassen“. Besonders bei der Gewährelistung bzw. Sachmängelhaftung.
Somit glaube ich, es ist nicht wirklich bedenklich wenn der Bau nach VOB abläuft.
Nochmals Danke.
Gruß
René