Hallo, eine Erbengemeinschaft 2 Personen hat 4 Eigentumswohnungen geerbt, 2 Wohnungen sind seit Jahren vermietet, die zwei weiteren hat bzw, will der eine Erbe seinen Kindern verbilligt überlassen, der zweite Erbe wurde nicht gefragt, die erste Tochter wohnt bereits in dem Haus, die zweite wird zur Zeit für die zweite Tochter vorbereitet, ohne den zweiten Erben zu befragen, Sanitär ist bereits fertig nun werden Küche und Terasse in Angriff genommen. Welche Möglichkeiten hat der andere Erbe die Aktionen sofort zu unterbinden und die kostenreduzierte Überlassung/vermietung zu verhindern?
Entscheidend ist, ob schon geteilt ist oder nicht:
ist nicht geteilt, dann darf einzelne überhaupt nicht
mit Erbe etwas tun. Und wenn er etwas tut ist, was ich vermute, es nichtig.