Hallo,
ich habe ein paar Fragen bezüglich meiner Wohnung (18 Familien Haus, das derzeit umgebaut wird.)
Zum einen starb leider meine Nachbarin im Oktober letzten Jahres. Die Wohnung war insgesamt 3 Monate lang versiegelt von der Polizei und es entstand dadurch ein bestialischer Gestank, der selbst durch dauerhafte Lüftung des Treppenhauses im Winter (dadurch jedoch vermehrter Heizaufwand) nicht in den Griff zu bekommen war. Ich habe damals, da ich mit meinem Staatsexamen beschäftigt war nichts unternommen. Kann ich hier noch rückwirkend die Miete mindern?
Zum anderen wird meine Wohnung von März bis Oktober umgebaut.
Es ist um das Gebäude herum ein Gerüst angebracht.
Die Parkplätze vor der Haustüre (es herrscht ohnehin Parkplatzknappheit) werden durch einen Kranen und durch ein Halteverbotsschild versperrt.
Die Keller und Speicher dürfen Währen der Bauarbeiten nicht abgeschlossen werden.
Der Fahrradkeller ist durch Baumaterialien versperrt und nicht benutzbar.
Tagsüber incl Samstag herrscht durchgängig Lärm, sodass man sich nicht unterhalten kann (oder gar schlafen bzw. arbeiten kann).
Desweiteren das Treppenhaus verstaubt, sodass man wenn man durchläuft wegen der staubigen Luft husten muss und Fremdkörper in den Augen hat. Ein längerer Aufenthalt im Treppenhaus ist somit nicht möglich.
Ausserdem wird an 3 Tagen das Wasser abgestellt.
Nach Forderung einer Mietminderung von 50% bewilligte der Vermieter eine Mietminderung von 10%. (was meiner Meinung nach viel zu wenig ist). Wieviel ist für die Menge der Bauarbeiten denn wirklich realistisch.
Desweiteren werden auch Bauarbeiten in der eigenen Wohnung durchgeführt (Fenster ausgetauscht, Elektroleitungen verlegt, Wasserleitungen verlegt, Türen ausgetauscht) Hierfür sind insgesamt 20 Tage notwendig, an denen man als Mieter zu Hause sein muss. Für mich als Arbeitnehmer ist dies (zumal ich noch eine Urlaubssperre habe) nicht möglich. Inwiefern bin ich verpflichtet an diesen Tagen zu Hause sein? Wenn ja, kann ich vom Vermieter Geld fordern für beispielsweise unbezahlten Urlaub, den ich mir nehmen muss?
Ausserdem fällt bei dem Austausch der Fenster viel Staub an. Bei meinem Nachbarn (meine Fenster werden erst noch ausgetauscht) wurde hierdurch die Wohnung verstaubt. Sodass staub bedingt ein Aufhalten in der Wohnung für 2 Tage nicht möglich war. Kann man hierfür ersatzleistungen-beispielsweise vermehrte Fahrtkosten die fällig werden durch schlafen in einer anderen Wohnung gelten machen.
Desweiten wurden bei meinem Nachbarn die Bücherregale/Kleiderschrank etc. nicht ausreichend abgehängt, sodass alles staubig wurden, und die Kleider zumindest gewaschen werden müssen, teilweise jedoch auch gereinigt werden müssen. Und es entstand durch Reinigungsarbeiten ein zusätzlicher Arbeitsaufwand von 5 Stunden. Inwiefern kann man Geld für diese Arbeiten gelten machen. Und wenn ja, wieviel (meinen eigenen Stundenlohn oder den einer Putzfrau?)
Aufgrund der Erfahrungen von meinem Nachbarn habe ich meine Wohnung mit Folien abzuhängt (meine Fenster werden am Montag getauscht), da meine Kleider und Schuhe und Elektrogeräte doch teilweise sehr teuer sind. Hierfür habe ich vorsorglich insgesamt 4 Stunden gebraucht und rund 20 Euro für Folien und Klebestreifen ausgegeben. Kann ich diese Arbeitszeit meinem Vermieter in Rechnung stellen?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!