Bauarbeiterwohnheim in Wohngebiet?

Hallo,

unser Mietshaus aus den fünfziger Jahren ist nach einer Versteigerung durch das Amtsgericht von einem Bauunternehmen gekauft worden. Nach einer 15prozentigen Mieterhöhung haben viele Mieter das Haus verlassen und die freien Wohnungen werden seitdem an Bauarbeiter vermietet. In Zweizimmerwohnungen leben jetzt vier Personen, wo vorher ein bis zwei Person gelebt haben.

Ist es rechtlich überhaupt erlaubt, in einem Wohngebiet ein Bauarbeiterwohnheim zu betreiben? In unserer Stadt (Großstadt) gibt es zwar ein Behörde, bei der man sich wegen illegaler gewerblicher Nutzung privaten Wohnraums beschweren kann. Die hat aber nur zwei Mitarbeiter. Gibt es einen effektiveren Weg, den vorherigen Zustand des Hauses wieder zu erzwingen?

Servus,

ob diese Nutzung im Sinn eines Beherbergungsbetriebs stattfindet oder Wohnnutzung im Sinn der BauNVO ist, lässt sich alleine anhand der Belegung mit mehr Bewohnern als bisher nicht entscheiden. Dass die Unterbringung der Arbeiter einem Betrieb des Baugewerbes dient, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.

Vorhandene Küchen oder Kochgelegenheiten, kein Zimmerservice wie in Beherbergungsbetrieben, im Vergleich zu Hotels größere Zimmer und keine Gemeinschaftsräume sprechen für eine Wohnnutzung - somit wäre diese Nutzung auch in einem ausgewiesenen reinen Wohngebiet (Fragezeichen: Was ist in dem Gebiet denn zulässig und was nicht?) keineswegs „illegal“.

Schöne Grüße

MM

ich kann dem vorherigen Schreiber nur recht geben, ich denke auch dass man in diesem Fall kaum etwas machen kann.
Gegen mehr Lärm in dem Haus könnte man nur via Anzeigen wegen Lärmbelästigung vorgehen, gegen mehr Verschmutzung mit Beschwerden an die Verwaltung, was in diesem Fall ebenfalls wenig Erfolg bringen würde.
Eine Überbelegung ist auch nicht gegeben, soweit ich mich erinnere, gelten 8 qm pro Person als ausreichend. Ggf. ließe sich über fehlende Brandschutzmaßnahmen etwas machen, aber hier kenne ich mich zu wenig aus, um hier tatsächlich eine Aussage treffen zu können. Denn wie bereits von meinem Vorschreiber gemeint, wenn das ganze als normales Wohnen betrachtet werden kann, greift Brandschutz nicht.

Da bleibt einem nur das Ganze entweder auszuhalten oder sich eine andere Bleibe zu suchen, wenn man die neuen Zustände nicht hinnehmen möchte. Aber wahrscheinlich ist das ja auch, unter Anderem, Sinn und Zweck der neuen Einquartierung.
Trotz allem, Alles Gute, und vor allem gute Nerven.

Hallo,
rechtlich kenne ich mich damit nicht aus.
Wenn jedoch der Vermieter die Wohnungen vermietet, und sei es auch an seine Bauarbeiter, wird man dagegen wohl nichts unternehmen können. Es bleibt doch jedem Vermieter überlassen, an wem er seine Wohnung vermietet.