Hallo,
unser Mietshaus aus den fünfziger Jahren ist nach einer Versteigerung durch das Amtsgericht von einem Bauunternehmen gekauft worden. Nach einer 15prozentigen Mieterhöhung haben viele Mieter das Haus verlassen und die freien Wohnungen werden seitdem an Bauarbeiter vermietet. In Zweizimmerwohnungen leben jetzt vier Personen, wo vorher ein bis zwei Person gelebt haben.
Ist es rechtlich überhaupt erlaubt, in einem Wohngebiet ein Bauarbeiterwohnheim zu betreiben? In unserer Stadt (Großstadt) gibt es zwar ein Behörde, bei der man sich wegen illegaler gewerblicher Nutzung privaten Wohnraums beschweren kann. Die hat aber nur zwei Mitarbeiter. Gibt es einen effektiveren Weg, den vorherigen Zustand des Hauses wieder zu erzwingen?