Bauauftrag unter Vorbehalten

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe Fragen zu folgendem theoretischen Szenario:

Ein Privatkunde erteilt einer Baufirma einen Auftrag zur Lieferung eines Fertigteilhauses, macht den Auftrag jedoch von mehreren Vorbehalten abhängig (das Haus würde komplett an der Produktionsstätte der Baufirma gefertigt, und in einem Stück per Tieflader an das Baugrundstück geliefert).

Eine der Bedingungen, von der der Kunde den Auftrag abhängig macht, ist die Erteilung einer Baugenehmigung durch das Bauamt. Die Kosten des Baugenehmigungsverfahren würde der Kunde selber tragen.

Ein weiterer Vorbehalt wäre die Klärung bestimmter technischer Ausführungsdetails.

Vor Erteilung dieses vorbehaltlichen Auftrages hat sich der Kunde über einem Finanzberater mehrere Finanzierungsangebote unterschiedlicher Banken für das Bauvorhaben eingeholt, und bekommt in mehreren Telefongesprächen bestätigt, dass die Finanzierung des Bauvorhabens kein Problem darstellt.

Zu einem gewissen Zeitpunkt ( zu dem es noch keine Baugenehmigung gibt, ergo der Auftrag nicht verbindlich geworden ist) beauftragt der Kunde auf Grund der Zinsentwicklung den Finanzberater, den Darlehensvertrag unterschriftsreif zu machen, da zu einem späteren Zeitpunkt mit höheren Zinsen zu rechnen wäre.

Nun stellt sich heraus, dass sämtliche Kreditinstitute, die vom Finanzberater eingeplant waren, zu einer Finanzierung nicht bereit sind. Nach diesem Stand der Dinge, müsste das Bauvorhaben wegen Unfinanzierbarkeit als gescheitert betrachtet werden.

Die Baufirma würde sofort über die Finanzierungsprobleme informiert werden, um sich darauf einzustellen, dass neben der fehlenden Baugenehmigung weitere Gründe hinzutreten, die eine Auftragsausführung verhindern.

Nach einiger Zeit kommt die Baufirma auf die Idee, eine Rechnung in Höhe der kompletten Angebotssumme zu stellen, ohne das es zu irgendeiner Lieferung gekommen ist, begründet die Rechnung damit, dass der Kunde absichtlich die Erteilung der Baugenehmigung verhindert, und somit die Vorbedingung aus der Auftragserteilung gegenstandslos geworden ist. Das es weitere Auftragsvorbehalte hinsichtlich der technischen Ausführung gibt, ignoriert sie an dieser Stelle.

Hieraus entstehen mehrere Fragen:

  1. Liegt die Baufirma mit ihrer Beurteilung richtig, dass Sie auf die oben geschilderte Art und Weise zu einem gültigen Auftrag kommen kann, der eine Rechnungsstellung (in welcher Höhe auch immer) rechtfertigt?

  2. Sollte die Baufirma aus dem ganzen Vorgang tatsächlich irgendwelche Ansprüche ableiten können, wie hoch könnten diese dann sein, wenn man davon ausgeht, dass keine AGBs bekannt gemacht wurden oder sonstige Vertragsklauseln existieren, sondern nur das Angebotsschreiben, das mit den o.g. Vorbehalten als Auftragserteilung gegengezeichnet wurde, existieren würde?

  3. Wenn die Baufirma tatsächlich Ansprüche durchsetzen könnte, welche Möglichkeiten hätte der Kunde diese als Schadensersatz an den Finanzberater durchzureichen?

  4. Wie müsste man allgemein auf strittige Rechnungen zu reagieren? Legt man gegen solche Rechnungen Einspruch ein, oder ist Widerspruch zu erheben (worin unterscheiden sich eigentlich die beiden Begriffe) ?

Vielen Dank im voraus, für Meinungen zu diesem Szenario.

echodelta

Hi,

ich kann leider nicht sagen, ob der Vertrag nun wirksam geworden ist oder nicht. Aber wenn er wirksam wurde, kann der Bauunternehmer zwar die komplette Auftragssumme verlangen, allerdings muß er die ersparten Aufwendungen abziehen.

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec9/89.html

Gruß
Tina

Vorbehalte
Ist es nicht der Sinn von Vorbehalten, den Auftrag von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen? Kann denn der Vertrag wirksam geworden sein, solange nicht alle Bedingungen erfüllt sind?

Gruß
echo

Ist in dem Fall nicht folgender § anzuwenden:

§ 158 BGB Aufschiebende und auflösende Bedingung
(1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.

Hallo,

Nein, denn blöderweise war ja zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
offenbar die Finanzierbarkeit nicht als Bedingung mit in den Vertrag aufgenommen worden. Und Nachschieben gilt nicht! Da sollte man mal kleine Brötchen backen, und versuchen im Verhandlungswege eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können.

Gruß vom Wiz