Bauauskunft RLP

Hallo !
Ein zuständiger Baugehmigungsbeamte rückt keine Informationen heraus wie frau/mann einen Anbau (Überdachung Holzlager und Carport verwirklichen kann .
Er will keinen Termin mit einem ausmachen, zwecks Beratung und am Telefon ist er auch nicht gerade nett.

Ist dieser „Gute Beamtennensch“ nicht auskunftpflichtig ?
Sollte man nicht ohne gleich einen Architkt hinzuziehen zu müssen, das nicht alles schon bei einem Vorgespräch klären dürfen . Vielelciht besteht ja auch die Möglichkeit eien vereinfachten Bauantrag stellen zu können.

45 qm wäre der Anbau gross -
VordacHgestaltung ? wie gross darf es sein.
weiteres Problem.
Abstand zur Strasse - einige Häuser haben bis zur Strassenkante gebaut - auch noch vor 2 Jahren .

Wo kann ich mich schlauer machen …
Kann ich die Bedingugnen verständlich zusammengefasst nachlesen.

Vielen lieben Dank

mit genehmigten Grüßen

Uwe

Hallo Uwe,

in der Landesbauordnung (Rh.Pfalz) findet man in §62(1)F folgenden Text:
Genehmigungsfreie Vorhaben
f)Garagen und überdachte Stellplätze bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m; ausgenommen sind Garagen und überdachte Stellplätze im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern,

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/yz9/page/…

Viele Grüße!
Merger

Kompetente Auskünfte zu Baurechtsfragen bekommt man in der Regel auch im Forum unter www.baurecht.de

Hallo

Vielen liebe nDank für eure Antworten

schönes Wochenende wünscht euch

Uwe