Morgen früh treffe ich mich mit meinem Vermieter und für meine Argumentationskette brauch ich dringend folgende Info:
Es geht um das Alter eines Hauses: z.B. war Grundsteinlegung Mai 1985, Fertigstellung März 1986. Wie alt ist jetzt das Haus, d.h. welcher Stichtag zählt? (um den Mietspiegel in der richtigen Spalte anzuwenden, differiert nämlich enorm zw. den beiden Jahren!)
Ist Baujahr also mit ‚Fertigstellung‘ oder mit Aushub usw. definiert?
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!
Gruß Marlene
Es geht um das Alter eines Hauses: z.B. war Grundsteinlegung
Mai 1985, Fertigstellung März 1986. Wie alt ist jetzt das
Haus, d.h. welcher Stichtag zählt?
Hallo Marlene!
…und die Bäume, aus denen die Fenster Deiner Wohnung gefertigt wurden, pflanzten unsere Altvorderen anno 1900. Ergo: Die Wohnung ist ein Uraltbau, geradezu abrißreif 
Das Datum des Baugrubenaushubs, des Richtfests, das Lieferdatum der Dachpfannen und die Geburtsdaten der beteiligten Maurer haben den Mieter nicht zu interessieren, wenn es um den Mietpreisspiegel geht. Entscheidend ist, wann die Wohnung (nicht einmal das Gebäude) bezugsfertig war.
Gruß
Wolfgang
Hi,
das Jahr der Fertigstellung dürfte hier das Baujahr sein,
Ich entnehme diese Meinung daraus, das in Formularen meist das Baujahr angefordert wird, bzw. bei Neubauten der Baubeginn. Wäre das identisch, müsste man es nicht extra hervorheben.
Beispiel:
http://www.solardold.de/buso/thermieerfassungsbogen.htm
Gruß,
Micha