Hallo,
wir hatten Mitte Juli 2012 einen den Notartermin zw. Erwerb eines Grundstücks. Mit dem Verkäufer vereinbarten wir mündlich, dass nach diesem Termin mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, unabhängig von der Eintragung im Grundbuch. Nun teilte der Notar der Verkäuferin mit, dass die Bauarbeiten nicht begonnen werden dürfen. Dies sei erst noch erfolgter Eintragung im Grundbuch möglich, da die Eigentümerin des Grundstücks haften würde!? Die Verkäuferin ist nun natürlich verunsichert und bat uns nicht mit den bereits in Kürze geplanten Bauarbeiten zu beginnen. Können wir mit der Verkäuferin eine schriftliche Vereinbarung treffen, welche sie von jeglicher Haftung entbindet und diese an uns überträgt?
Vorab vielen Dank für die Ratschläge.
Hallo,
wir hatten Mitte Juli 2012 einen den Notartermin zw. Erwerb
eines Grundstücks. Mit dem Verkäufer vereinbarten wir
mündlich, dass nach diesem Termin mit den Bauarbeiten begonnen
werden kann, unabhängig von der Eintragung im Grundbuch. Nun
teilte der Notar der Verkäuferin mit, dass die Bauarbeiten
nicht begonnen werden dürfen. Dies sei erst noch erfolgter
Eintragung im Grundbuch möglich, da die Eigentümerin des
Grundstücks haften würde!? Die Verkäuferin ist nun natürlich
verunsichert und bat uns nicht mit den bereits in Kürze
geplanten Bauarbeiten zu beginnen.
Hallo,
natürlich könnte eine solche wie unten beschriebene Vereinbarung getroffen werden, es ist nur fraglich, ob diese bei Eintritt eines Ereignis wirksam wäre.
Was würde passieren, wenn die Grundbucheintragung sich über Wochen verzögern oder gar nicht stattfinden würde?
Man sollte dem Hinweis des Notars folgen, dieser dürfte Gründe haben, hier Hinweise zu erteilen.
lG
Können wir mit der
Verkäuferin eine schriftliche Vereinbarung treffen, welche sie
von jeglicher Haftung entbindet und diese an uns überträgt?
Vorab vielen Dank für die Ratschläge.
geplanten Bauarbeiten zu beginnen. Können wir mit der
Verkäuferin eine schriftliche Vereinbarung treffen, welche sie
von jeglicher Haftung entbindet und diese an uns überträgt?
Wenn eine Bank den Bau finanziert, wird diese nicht zustimmen. Überleg mal, was passiert, wenn ihr mit dem Bau begonnen habt und dann der Eigentumswechsel aus welchen Gründen auch immer scheitert.
Hallo,
das kommt darauf an, was im Kaufvertrag zum Besitzübergang geregelt wurde, wer das ganze wie finanziert und was man dem Notar vorher erzählt hat
Wenn er davon nix weiss, wird er den Besitzübergang ggf. - wenngleich etas „altmodisch“ - erst auf die Umschreibung im Grundbuch „getimt“ haben.
Es ist ansonsten nicht unüblich, bei Baubeginn nicht im Grundbuch zu stehen.
Wenns schief geht, wirds „zugegeben“ etwas schwierig mit der Rückgewähr der gegenseitig erworbenen Ansprüche (auf Deutsch: mit dem Rückbau und der „Entforstung“
), das ist aber nur dann der Fall, wenn der Kaufvertrag (zB wegen Nichtzahlung des Kaufpreises) platzt.
Außerdem wird der Grundbucheintrag in der Regel gegen Kaufpreiszahlung ausgelöst und die kommt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr auch erst zustande, wenn die Grundschuld *in voller Höhe von Grundstücks- und Hauskosten* im Grundbuch *des Verkäufer* steht. Es gibt allerdings einige merkwürdige Banken (und öffentliche Förderer), die die Auszahlung an den Grundbucheintrag des Käufers binden und bis dahin ihren „Kunden“ eine Zwischenfinanzierung „andrehen“ oder sie schlichtweg im Regen stehen lassen. Ist das hier der Fall und die Zahlung des Grundstückskaufpreises „klamm“, wird das nix.
Eine mündliche Vereinbarung dazu ist in der Regel unwirksam. Die schriftliche Vereinbarung sollte besser vorm Notar gemacht werden, Wenn sie den Kaufvertrag verändert, könnt sie im Streitfall ebenfalls unwirksam sein bzw. werden.
Hier sollten beide Parteien ihren einvernehmlichen Wunsch dem Notar mitteilen. Der kann normalerweise den Besitzübergang an den Kaufpreis koppeln und „gut ist“ (ausser bei merkwürdigen Banken …)
Gruß vom
Schnabel