Ich möchte gerne ein kleines unabhängiges Büro eröffnen welches sich mit Beratung und Planungshilfe für angehende Bauherren beschäftigt. Auf längere Sicht hin werde ich auch Gebäudeenergieberatungen anbieten.
Ich werde alleine im Büro tätig sein, und es wir neben meinem normalen Job ablaufen.
Ich bin mir nicht sicher welche Gesellschaftsform ich wählen soll. Die GmbH fällt auf Grund der 25000 Euro weg.
Ich möchte gerne ein kleines unabhängiges Büro eröffnen
welches sich mit Beratung und Planungshilfe für angehende
Bauherren beschäftigt. Auf längere Sicht hin werde ich auch
Gebäudeenergieberatungen anbieten.
Das macht man in der Regel als Einzelunternehmer.
Ich bin mir nicht sicher welche Gesellschaftsform ich wählen
soll. Die GmbH fällt auf Grund der 25000 Euro weg.
Ich bin mir nicht sicher welche Gesellschaftsform ich wählen
soll. Die GmbH fällt auf Grund der 25000 Euro weg.
…es gaebe noch die Moeglichkeit in UK eine Ltd. zu gruenden die in Deutschland eine Zweigniederlassung betreibt - naehere Infos findest du auf der Internetseite der IHK Frankfurt. Die Dinger haben aber einen schlechten Ruf und sind mit erheblichem Adminaufwand und Pflichten verbunden so das es ohne eine international ansaessige Anwaltskanzlei laeuft - Profis zu dem Theam sind genug am Markt - Guendungskosten fuer ein paar hundert Euro je nach Aufwand und Service. Kredite wirst du kaum darauf bekommen - evtl. wenn du fuer den Laden quer schreibst - dann bist du aber faktisch wieder bei der Personengesellschaft… nur mit mehr Aufwand.
über welche berufliche Qualifikation verfügst Du ? Ich frage deshalb, weil bei einer Beratungstätigkeit, sofern durch das FA anerkannt, der Status des Freiberuflers anerkannt wird.
Wenn darüber hinaus auch noch überschaubare (Haftungs-)Risiken gegeben wären, wäre es fahrlässig eine Gesellschaftsform nur der Haftung wegen zu wählen, die im Ergebnis dazu führt, dass Einkünfte die sonst nicht der Gewerbesteuer unterliegen, eben gerade durch die Gesellschaftsform dieser unterworfen würden.
M.E. kann es bei Beratungsleistungen, immer eine entsprechende vertragliche Regelung unterstellt, je nach Branche zu sehr unterschiedlichen Haftungsverhältnissen kommen. Je nachdem was da auf Dich zukommen könnte, wäre aber die Form des „Einzelunternehmers“ sicherlich nicht verkehrt.
Die Hinweise zur Limited und ähnlichem bitte schnell wieder vergessen. So etwas ist in ca. 90 % der Fälle für Unternehmensgründungen in diesem Umfang ungeeignet.
Ich bin Zimmerermeister und deshalb im Saarland auch Bauvorlageberechtigt (schönes Wort). Ich möchte hauptsächlich beraten und beider Planung behilflich sein. Größere Gebäude darf ich eh nur mit Hilfe eines Architekten planen.
Mir geht es mehr darum meine Erfahrung als Handwerksmeister zu vermitteln und später auch noch Gebäude Energieberatung an zu bieten (Muss erst noch einen Lehrgang machen).
Danke
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Ich bin Zimmerermeister und deshalb im Saarland auch
Bauvorlageberechtigt (schönes Wort). Ich möchte hauptsächlich
beraten und beider Planung behilflich sein. Größere Gebäude
darf ich eh nur mit Hilfe eines Architekten planen.
Mir geht es mehr darum meine Erfahrung als Handwerksmeister zu
vermitteln und später auch noch Gebäude Energieberatung an zu
bieten (Muss erst noch einen Lehrgang machen).
In diesem Fall wird es dann wohl doch auf eine gewerbliche Tätigkeit hinauslaufen. Die Rechtsform des Einzelunternehmers sollte für Dich, zumindest zu Beginn, die beste bzw. erste Wahl sein.
Was die Haftungsfragen angeht, so muss man natürlich sehen. Je nach Planungs- bzw. Beratungsumfang nimmt die Bedeutung Deiner Aussagen für das „Bauwerk“ zu. Hieraus kann natürlich eine Haftungssituation entstehen.
Allerdings muss man immer auch sehen, dass bei gewissenhafter Ausführung bzw. Beratung und klaren vertraglich abgesicherten Inhalten das Risiko auch für einen Einzelunternehmer (ohne Haftungsbegrenzung) überschaubar sein sollte. Schließlich sind die Rechtsformen ohne Haftungsbegrenzung in Deutschland am meisten vertreten.
Ltd. – ich habe nicht gesagt “mach das”… Christian hat gefragt welche Alternativen es gibt und dies ist eine… persoenlich halte ich nichts davon, ausser fuer Leute die aus einer Insolvenz kommen und einen Neuanfang wagen und/oder gar keine Alternative mehr haben.
Ich halte den Ansatz eine Unternehmensgruendung unter dem Aspekt der Minimierung der Steuer- und/oder Solzialversichungslast in seinem Fall fuer risikoreich. Ich bin nicht mehr der Juengste… bin auch nicht selbststaendig. Ich will um Himmels Willen den Teufel nicht an die Wand malen… in meinem Freundes- und Verwandtenkreis habe ich mittlerweile genug Leute an mir vorbeiziehen sehen, die wider eines anderen Rates, ihr Unternehmen nach diesen Gesichtspunkten aufgestellt haben – niemals den Glauben hatten es koennte ihnen irgendetwas passieren - heute ein sehr bescheidenes Leben fuehren muessen und fuer immer und ewig auf das Wohlwollen anderer angewiesen sind. Fuer mich waere das keine Zukunftsperspektive.
Eine Personengesellschaft hat zwar den Reiz einer guten Bonitaet der Eigentuemer haftet eben mit Haut und Haaren. Christian plant ein Geschaeft im Baubereich wo es m.E. sehr schnell zu hohen Haftungssummen oder Ausfaellrisiken kommen kann - muss nicht sein kann aber. Betreibt er also dieses Geschaeft als Einzelunternehmer wird er einen guten Rechtsbestand brauchen der ihm ausgefeilte AGB’s formuliert sowie eine gute Versicherung (beides braucht er m.E. auch bei der GmbH).
Die GmbH fällt auf Grund der 25000 Euro weg.
Wieso eigentlich? Die sollten doch aufzutreiben sein… erst mal gibt es ja vielleicht schon BGA (Computer, Drucker, Schreibtisch usw.) der Rest kommt z.B. Sparbuch, Eltern, Oma/Opa, Frau/Freundin, Auto verkaufen und ein kleineres fahren, Bank, Freunde usw. usw.
In seinem Fall wiegt m.E. das Haftungsrisiko hoeher… fuer mich gaebe es nur eine Gesellschaftsform – GmbH oder Derivate.