Baubeschreibung - Formulierungen

Hallo Wissende,

was ist unter den folgenden Formulierungen einer Bauleistungsbeschreibung zu verstehen? Was versteckt sich inhaltlich dahinter? Was ist gut, was ist mit Vorsicht zu genießen?

  1. Wasserhaltung [auf dem Grundstück] ist nicht vorgesehen und liegt in der Verantwortung des Bauherrn.
  2. Der Anschluss von Schmutz- und Regenwasserleitungen an die Kanalisation inklusive Druckprobe und die termingerechte Bereitstellung der Hausanschlüsse und der Leerrohre für die Ver- und Entsorger obliegen dem Bauherrn.
  3. Es wird eine Stahlbetonfertigteildecke (C 20/25) in einer Stärke von 18 cm (bis 15 kg Stahlbewehrung pro m²) eingebaut. Die Unterseiten sind gebrauchsfertig. Das Spachteln und Schleifen der Deckenfugen und der Wandanschlüsse (sowie die farbliche Behandlung eines evtl. nötigen Stahlträgers) gehört zu den Malerarbeiten und ist nicht im Lieferumfang enthalten.
  4. Alle gemauerten Wände erhalten einen 1-lagigen Maschinengipsputz.
  5. Für die Heizungsanlage übernimmt die [Firma] bei abgeschlossenem Wartungsvertrag mit der durch die [Firma] beauftragten Handwerksfirma die Gewährleistung für 2 Jahre. Ohne Wartungsvertrag beträgt die Gewährleistung 1 Jahr. Dies gilt auch für Sonderausstattungen im Bereich der Haustechnik wie z.B. Lüftungsanlagen, Solaranlagen oder Wärmepumpen. Dauerelastische Fugen sind Wartungsfugen und unterliegen nicht der Gewährleistung.

Ich bin absoluter Laie auf diesem Gebiet und möchte mir gerne von Unabhängigen erklären lassen, wie solche Bedingungen zu beurteilen sind.

Gruß und Dank.
Kiwi

Hallo Fragende,

was ist unter den folgenden Formulierungen einer
Bauleistungsbeschreibung zu verstehen? Was versteckt sich

Alle Formulierungen sind bei Bauträgern Standard. Ich kann darin nichts Negatives entdecken und würde es so akzeptieren. Bei Punkt 2 bist Du gefordert, dieses Gewerk termingerecht in Auftrag zu geben; da mußt Du Dich mit der Baufirma und der Gemeinde abstimmen, wann der richtge Zeitpunkt dafür ist.

Gruß

Nordlicht

etwas genauer
Hallo,

  1. Wasserhaltung [auf dem Grundstück] ist nicht vorgesehen und
    liegt in der Verantwortung des Bauherrn.

Die Ableitung von Regen-, Tag- und Grundwasser sind zusätzlich kostenpflichtig.

  1. Der Anschluss von Schmutz- und Regenwasserleitungen an die
    Kanalisation inklusive Druckprobe und die termingerechte
    Bereitstellung der Hausanschlüsse und der Leerrohre für die
    Ver- und Entsorger obliegen dem Bauherrn.

Hier musst Du alle Anträge stellen und die Bauleistung auf dem Grundstück koordinieren.

  1. Es wird eine Stahlbetonfertigteildecke (C 20/25) in einer
    Stärke von 18 cm (bis 15 kg Stahlbewehrung pro m²) eingebaut.
    Die Unterseiten sind gebrauchsfertig. Das Spachteln und
    Schleifen der Deckenfugen und der Wandanschlüsse (sowie die
    farbliche Behandlung eines evtl. nötigen Stahlträgers) gehört
    zu den Malerarbeiten und ist nicht im Lieferumfang enthalten.

C 20/25 ist die Betongüte. Die Decken müssen vom Maler bearbeitet werden.

  1. Alle gemauerten Wände erhalten einen 1-lagigen
    Maschinengipsputz.

Bei Feuchträumen ist Gips kritisch zu sehen.

  1. Für die Heizungsanlage übernimmt die [Firma] bei
    abgeschlossenem Wartungsvertrag mit der durch die [Firma]
    beauftragten Handwerksfirma die Gewährleistung für 2 Jahre.
    Ohne Wartungsvertrag beträgt die Gewährleistung 1 Jahr. Dies
    gilt auch für Sonderausstattungen im Bereich der Haustechnik
    wie z.B. Lüftungsanlagen, Solaranlagen oder Wärmepumpen.

Dauerelastische Fugen sind Wartungsfugen und unterliegen nicht
der Gewährleistung.

Alle dauerelastischen Fugen werden aufreissen und sind dann durchd en Bauherren nachzurichten.

Ich bin absoluter Laie auf diesem Gebiet und möchte mir gerne
von Unabhängigen erklären lassen, wie solche Bedingungen zu
beurteilen sind.

Nimm die einen unabhängigen Bauinge4nieur welcher Dich während der Bauzeit begleitet. Kostet rd. 3-5% der Bausumme erspart aber viel Ärger.

Christian

Hallo Wissende,

was ist unter den folgenden Formulierungen einer
Bauleistungsbeschreibung zu verstehen? Was versteckt sich
inhaltlich dahinter? Was ist gut, was ist mit Vorsicht zu
genießen?

  1. Wasserhaltung [auf dem Grundstück] ist nicht vorgesehen und
    liegt in der Verantwortung des Bauherrn.

Normalerweise Bauherrenrisko.

  1. Der Anschluss von Schmutz- und Regenwasserleitungen an die
    Kanalisation inklusive Druckprobe und die termingerechte
    Bereitstellung der Hausanschlüsse und der Leerrohre für die
    Ver- und Entsorger obliegen dem Bauherrn.

Das ist ungeschickt, denn der Bauherr muß einen zweiten Unternehmer einschalten zum Verlegen der Leitungen ab Hauskante bis zum Kanal. Wenn es Probleme gibt schieben die beiden Unternehmer den „Schwarzen Peter“ hin und her. Der AN kann doch auch die Rohre bis zum Kanal verlegen und anschließen, dann sind diese Arbeiten in einer Hand.
Kostet halt etwas mehr, aber ein zweiter Unternehmer kostet noch mehr.

  1. Es wird eine Stahlbetonfertigteildecke (C 20/25) in einer
    Stärke von 18 cm (bis 15 kg Stahlbewehrung pro m²) eingebaut.
    Die Unterseiten sind gebrauchsfertig. Das Spachteln und
    Schleifen der Deckenfugen und der Wandanschlüsse (sowie die
    farbliche Behandlung eines evtl. nötigen Stahlträgers) gehört
    zu den Malerarbeiten und ist nicht im Lieferumfang enthalten.

Würde ich nicht akzeptieren! Wenn Malerarbeit im Lieferumfang enthalten sind, dann, bitteschön, alle. Es ist doch ein Unding, dass nach Abzug des Malers des AN der Bauherr seinen Maler über die Baustelle schicken muß um fertigzumachen!

  1. Alle gemauerten Wände erhalten einen 1-lagigen
    Maschinengipsputz.

Und betonierte Wände bzw. Fertigteile? Dicke?

  1. Für die Heizungsanlage übernimmt die [Firma] bei
    abgeschlossenem Wartungsvertrag mit der durch die [Firma]
    beauftragten Handwerksfirma die Gewährleistung für 2 Jahre.
    Ohne Wartungsvertrag beträgt die Gewährleistung 1 Jahr. Dies
    gilt auch für Sonderausstattungen im Bereich der Haustechnik
    wie z.B. Lüftungsanlagen, Solaranlagen oder Wärmepumpen.

3 bis 5 Jahre (mit Wartungsvertrag) sind erzielbar.

Dauerelastische Fugen sind Wartungsfugen und unterliegen nicht
der Gewährleistung.

Was heißt „Wartungsfugen“? Bei sorgfältiger Ausführung halten sie ewig und müssen nicht gewartet werden. Hier wird also von Vornherein gepfuscht; würde ich nicht akzeptieren. 5 Jahre Gewährleistung würde ich fordern.

Ich bin absoluter Laie auf diesem Gebiet und möchte mir gerne
von Unabhängigen erklären lassen, wie solche Bedingungen zu
beurteilen sind.

Aufgrund eigener leidvoller Erfahrung rate ich vor Unterzeichnung des Kaufvertrags mit der Baubeschreibung:

  1. Fachliche Begutachtung durch einen Bauingenieur oder Archtekten! Besonders beachten: Vollständige Beschreibung der Lieferungen und Leistungen (was nicht drin steht - ist nicht im Auftrag; z.B. Raufaser an den Wänden heißt nicht unbedingt, dass die Tapete auch vom AN auch gestrichen wird); Qualitätsmerkmale wie DIN xyz, VDI, Preisklasse u.ä. festlegen (wenn es heißt: „Wohnzimmerboden mit Teppich ausgelegt“ dann ist es ein Teppich der untersten Preisstufe; genau so ist es mit Fliesen, Sanitär usw.); Garantien und zugesicherte Eigenschaften festlegen, Gewährleistungszeiten überprüfen, meist ist mehr drin als angeboten; besonders das Kapitel Baumängel, Setzungen u.ä. nach Fertigstellung ist sorgfältig zu behandeln.

  2. Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Nicht glauben, weil ein Notar den Kaufvertrag beurkundet, wird schon alles seine Richtigkeit haben! Der Notar hat i.d.R. selber keine Ahnung von der Bautechnik und übernimmt das, was der Veräufer ihm als Vertragsentwurf vorlegt.

Wolfgang D.

Hallo Wolfgang,

Dauerelastische Fugen sind Wartungsfugen und unterliegen nicht
der Gewährleistung.

Was heißt „Wartungsfugen“? Bei sorgfältiger Ausführung halten
sie ewig und müssen nicht gewartet werden. Hier wird also von
Vornherein gepfuscht; würde ich nicht akzeptieren. 5 Jahre
Gewährleistung würde ich fordern.

Die Einschränkung (nicht der Ausschluß) der Gewährleistung auf 2 Jahre ist üblich und entspricht dem anerkannten Stand der Technik. Acryl- und Siliconfugen verspröden im Laufe von einigen Monaten/Jahren, da die Weichmacheranteile sich verflüchtigen.
Anschlüsse im Trockenbau (an Massivbauteile und im Dachgeschoß) oder auch Siliconverfugungen im Sanitärbereich werden immer nur begrenzt dicht bleiben. Es liegt nicht an der handwerklichen Sorgfalt alleine, sondern am verwendeten Material.
Grüße
BW

Hallo,

die Formulierungen sind soweit alle „üblich“.
Sicherlich ist es günstig wenn der Bauunternehmer selber für seinen Strom und Wasser sorgt. Ist aber nicht immer ganz einfach. Mein Tipp sofern es kein Neubaugebiet ist und schon Nachbarn vorhanden sind. Fragen ob die euch mit Wasser und Strom aushelfen können, sobald die Bodenplatte/der Keller fertig ist kann Wasser und Strom ins Haus gelegt werden.
Mit den Versorgern ist das so eine Sache. Gas, Telekom und Strom werden bei uns bis ins Haus gelegt, Wasser
und Abwasser nur bis zur Grundstücksgrenze. Für die letzten meter kannst du dann eine Firma beauftragen, wobei der Tipp das gegen Bezahlung durch die Baufirma mitmachen zu lassen nicht schlecht ist.

Wir haben letztes Jahr gebaut, ich habe auch ein Bautagebuch online gestellt http://www.doksworld.de/Bautagebuch.htm (Ist aber recht umfangreich)
Vielleicht kannst du dir da ja noch ein paar Anregungen und Tipps holen.

Beim nächsten Mal würde ich aber wahrscheinlich auch mit einem unabhängigen Sachverständigen bauen, spart wirklich Nerven und meistens auch Geld.

Gruß
Marko