Baubeschreibung, Kaufvertrag, nachträglich Änderun

Hallo zusammen,

bei mir stellt sich gerade folgende Frage:
Ich plane eines von mehreren Doppelhäusern direkt vom Bauträger zu kaufen (Neubau, schlüsselfertige Übergabe, keine Eigenleistung und keine Sonderwünsche vereinbart). Im Notarvertrag (ich habe bisher noch nicht unterschrieben) wird auf die Baubeschreibung verwiesen, die ich der Vollständigkeit halbe gerne an ein paar Punkten (z.B. wegen anderer Bodenbeläge) vor der Unterschrift beim Notar ändern würden. Laut Aussage des Bauträgers ist dies jedoch nicht möglich, da die Baubeschreibung Teil einer Grundlagenurkunde ist, die bereits notariell verbrieft wurde (und auf die im Kaufvertrag ebenfalls referenziert wird). Nun meine Frage: Ist diese Aussage korrekt oder könnte man durch Änderung des Notarvertrags eine abgeänderte Baubeschreibung für dies Doppelhaushälfte als „gültig erklären“?

Falls die Aussage der Bauträgers korrekt sein sollte, wäre es nett, wenn mir jemand vielleicht noch folgende Fragen beantworten könnte:
Wenn wir zum gleichen Preis (Summe Material- + Arbeitskosten) einen anderen Bodenbelag (Laminat statt Teppich) nehmen und dies mit dem Handwerker direkt vereinbaren.

  • Was passiert bzgl. der Bauträgerhaftung für den geänderten Boden? / Kann die Haftung für diese Gewerk durch einen entsprechenden Eintrag im Abnahmeprotokoll bei Schlüsselübergabe in die 5-jährige Bauträgerhaftung aufgenommen werden?
  • Wie sichern wir uns am besten dagegen ab, doch noch eine separate Rechnung für den anderen, nicht in der Baubeschreibung aufgeführten, Bodenbelag zahlen zu müssen?

Viele Grüße und danke für eure Antworten
Ilsa

Hi Ilsa,

Laut Aussage des Bauträgers ist dies jedoch nicht möglich, da
die Baubeschreibung Teil einer Grundlagenurkunde ist, die
bereits notariell verbrieft wurde (und auf die im Kaufvertrag

ob man sie für gültig erklären kann ? Notar direkt anrufen, der muss dich beraten, auch vorab, schliesslich erhält er bei Abschluss eine Gebühr. IdR. sind die auskunftswillig und nett.
Argument an sich halte ich für fadenscheinig, ist m.E. aber egal, da ihr im Vertrag selbst ja alles mögliche ergänzend regeln könnt.
Demnach muss man ggf. bei diesem Bauträger ein wenig vorsichtig sein, wenn solche „falschen“ Schutzbehauptungen vorgeschoben werden. Der will nur sein Risiko gering halten.
Meiner Meinung nach solltet ihr übertrieben gesagt „jde Schraube“ beschreiben…
(zB. Größe Spiegel im Bad, plattenbelag Terrasse, Dränung im Kellerfensterlichtschacht, Material Dachrinne? und und und)
Andererseits haftet er idR 5 Jahre. Lasst euch nciht die VOB als geltend unterjubeln.
Grundsatz: was ihr später fordern können wollt, muss irgendwo stehen, ansosnten darf er das nach Gutdünken und den Regel nder Technik ausführen.

Laminat in Eigenleistung:
Korrekt - er haftet weiterhin, aber natürlich nicht für euren Laminat. Wenn du dichspöter also wegen Schallschutzmängel etc beschweren willst, wirds schwieriger, aber mit einem Gutachter wird auch dann die Fehlerursache feststellbar sein.

  • Was passiert bzgl. der Bauträgerhaftung für den geänderten
    Boden? / Kann die Haftung für diese Gewerk durch einen
    entsprechenden Eintrag im Abnahmeprotokoll bei
    Schlüsselübergabe in die 5-jährige Bauträgerhaftung
    aufgenommen werden?

Kann, würde ich aber nicht, es reicht, wenn vermerkt wird, dass IHR den Laminat selbst ausführt, alles andere macht das BGB, VOB.

  • Wie sichern wir uns am besten dagegen ab, doch noch eine
    separate Rechnung für den anderen, nicht in der
    Baubeschreibung aufgeführten, Bodenbelag zahlen zu müssen?

—na, ihr bekommt ja wahrschreinlich vom Bauträger einen Minderpreis, da ihr Eigenleistung macht. Also schreibt er euch eine „Änderungs- oder Nachtragsvereinbarung“…wie das Kind heisst, ist egal, aber es muss halt klar hervorgehen was entfällt (Teppich) und was er dafür vergütet.
Ihr müsst vor Verlegen des laminats Feuchte messen und Trennlage etc. beachten…Fachmann hinzuziehen, wäre gut.

Gruss!
Frank

Ilsa,

PS. lies mal hier, vieles für dich wohl interessant:
http://www.dimagb.de/info/vertrag/a_vertrag.html

Gruss,
F

Hallo Frank,

danke für Deine ausführliche Antwort. Wir werden wohl noch ein bisschen mit dem Bauträger diskutieren und verhandeln müssen (aber sonst wärs ja auch zu einfach :wink:))

PS. lies mal hier, vieles für dich wohl interessant:
http://www.dimagb.de/info/vertrag/a_vertrag.html

Danke auch für den Link.

Viele Grüße
Ilsa