Baubeschreibung nicht eindeutig genug?

Hallo in die Runde!

Wie ist die Rechtlage in folgendem Fall:
Die Baubeschreibung gibt hinsichtlich der Fenster folgenden Wortlaut wider:
„Jeder Raum bekommt mindestens einen Fensterflügel mit Dreh- und Stulpenanschlag sowie Fehlbediensperre“
In sämtlichen Bauzeichnungen finden sich neben einer Gaube in der Dachmitte auch links und rechts der Gaube zwei Dachfenster eingezeichnet.

Im Gespräch mit dem Bauträger hat dieser bislang auch davon geredet, dass diese eingezeichnet sind und mit im Kaufpreis inkludiert sind.

Nun meldet sich der Ansprechpartner des Bauträgers, dass er es zutiefst bedauert einen Fehler gemacht zu haben und die Dachfenster nicht teil der Baubeschreibung seien und als Sonderwunsch hinzugekauft werden müssten.

Im Kaufvertrag steht, dass allein die Baubeschreibung gilt. Für die Käufer ist es jedoch schwer zu erkennen, was nun richtig ist, da die Baubeschreibung sehr uneindeutig zu sein scheint und eben die Zeichnungen vermuten ließen, dass die Fenster mit drin sind.

Haben nun die Käufer das Nachsehen und die Mehrkosten?
Beste Grüße
xknuerz

Das ist eine Mindestangabe, daraus geht nicht hervor ob es zusätzliche Dachflächenfenster gibt. Es heißt nur, jeder Raum bekommt mind. ein Drehkippfenster, es können auch mehr sein.

Das ginge nur aus der Bauzeichnung hervor, denn die allein gibt Auskunft über Lage, Größe und Zuschnitt der Räume, wo Nebenräume liegen und wie das ganze Haus überhaupt aussehen wird.
In der Baubeschreibung sind techn. Details zur Bauausführung genannt und festgeschrieben, Materialien, Güteklassen, Anzahl usw.

Tipp:
Schaut mal ob die Gaubenfenster allein überhaupt ausreichen um den Raum zu belichten ? Es ist eine Mindestfenstergröße von 1/8 der Grundfläche des Raumes vorgeschrieben. Und haben die Räume, die laut Zeichnung Dachflächenfenster bekommen sollen noch andere Fenster, etwa vom Giebel ?

MfG
duck313

Hallo, vielen Dank für eine erste Einschätzung!

Also in dem OG des Hauses befinden sich drei Räume. In der Mitte das Bad mit Gaube und jeweils rechts und links ein Zimmer mit einem Fenster. In den Bauzeichnungen sind aber eben auch noch Dachfenster eingezeichnet. Die zwei Zimmer waren ursprünglich, um Wohnfläche abziehen zu können, vom Bauträger noch mit Ankleiden versehen worden. Die haben die Käufer sich aber wegwünschen können. Somit ist fraglich, ob man bei der 1/8 Fensterberechnung überhaupt auf den ganzen Raum anwenden kann oder nur auf die ursprünglich Wohnfläche. Generell sind die Räume auch nicht riesig.

In der ursprünglichen Sonderwunschliste waren die Dachfenster zudem auch nicht aufgeführt. Erst beim Bemusterungstermin gab es eine neue Liste, weshalb die Käufer dann erst wieder über das Thema Dachfenster gestolpert sind. Denn diese waren ja laut mündlicher Aussage des Bauträgers mit drin. Haben jetzt die Käufer aufgrund der schwammigen Baubeschreibung das Nachsehen? Weil im Kaufvertrag ja ausdrücklich steht, dass diese gilt.

Viele Grüße
xknuerz

Tach.

Nein. Mein Rat: Unabhängige Bauherrnberatung (Dekra, TÜV, o.ä.).
Unter Umständen liefert die Berechnung zur EnEV zusätzliche Indizien. Zudem schaut man auf die Zeichnungen zum Bauantrag. Sind dort die Dachflächenfenster eingezeichnet? Weiteres Indiz!

Gruß.

B

1 Like

Hallo,

sich sofort an jemanden wenden, der sich damit auskennt:
Bauherrenschutzbund, Verband privater Bauherren, TÜV, Dekra ect.
Wenn das jetzt schon so läuft, wird’s mit Sicherheit nicht besser werden und auch nicht billiger…

Wer macht eigentlich wann welche Abnahme?

Ein Klebeband mit falscher Farbe kann schon zu einem beachtlichen Baumangel führen!

Bitte bei der teuersten Anschaffung eures Lebens nicht am falschen Ende sparen! nicht zu jedem kommen die „Bauretter“

Grüße
miamei

Hallo,

also für das Gesamtprojekt haben die Käufer einen Bausachverständigen mit im Boot. Der alle 1 bis 2 Wochen nach dem Rechten sieht. Bislang läuft auch alles in geordneten Bahnen, der Bauträger ist kein Kleinunternehmen und die Käufer haben sich u.a. auch eine Creditreformauskunft gezogen, die gut aussieht. Auch der Kaufvertrag wurde anwaltlich geprüft. Jetzt kam eben nur das „Problem“ mit den Fenstern hoch. Es ist auch nicht geplant, wegen 3000 Euro einen Rechtsstreit anzufangen. Es wird versucht einvernehmliche Lösung zu finden, weshalb die Hinweise hier sehr hilfreich zur Argumentationsfindung sind.

Ganz lieben Dank daher an die hier Ratgebenden. :smile:
Beste Grüße
xknuerz

Respekt!
Und was sagt der Bausachverständige zu der ganzen Sache?
Der ist hier doch euer Ansprechpartner oder?

Grüße
miamei

Ich möchte hier noch der Vollständigkeit halber das Ergebnis mitteilen. Der Bausachverständige riet dazu, auf die Fenster zu bestehen, also dass der Bauträger diese auch zahlt und nicht doch plötzlich als Sonderwunsch deklariert.

Am Ende haben sich Käufer und Bauträger zusammen gesetzt und jede Partei übernimmt nun die Kosten für ein Fenster (Kostenteilung). Die Käufer sind mit dem Ergebnis zufrieden, denn auf einen Streit wollten sie es keinesfalls ankommen lassen.

Ganz lieben Dank für eure Kommentare und Tipps!
LG, Xknuerz