Hallo in die Runde!
Wie ist die Rechtlage in folgendem Fall:
Die Baubeschreibung gibt hinsichtlich der Fenster folgenden Wortlaut wider:
„Jeder Raum bekommt mindestens einen Fensterflügel mit Dreh- und Stulpenanschlag sowie Fehlbediensperre“
In sämtlichen Bauzeichnungen finden sich neben einer Gaube in der Dachmitte auch links und rechts der Gaube zwei Dachfenster eingezeichnet.
Im Gespräch mit dem Bauträger hat dieser bislang auch davon geredet, dass diese eingezeichnet sind und mit im Kaufpreis inkludiert sind.
Nun meldet sich der Ansprechpartner des Bauträgers, dass er es zutiefst bedauert einen Fehler gemacht zu haben und die Dachfenster nicht teil der Baubeschreibung seien und als Sonderwunsch hinzugekauft werden müssten.
Im Kaufvertrag steht, dass allein die Baubeschreibung gilt. Für die Käufer ist es jedoch schwer zu erkennen, was nun richtig ist, da die Baubeschreibung sehr uneindeutig zu sein scheint und eben die Zeichnungen vermuten ließen, dass die Fenster mit drin sind.
Haben nun die Käufer das Nachsehen und die Mehrkosten?
Beste Grüße
xknuerz