Hallo Ihr Lieben,
ich weiss nicht genau ob der Beitrag hier richtig ist - wenn nicht bitte ich um freundliche verschiebung 
ich möchte gerne wissen ob es gestattet ist selbstgemachte, bzw selbstbelegte Brötchen und andere Kleinigkeiten mobil (mit hilfe eines Bauchlades o.ä.) zu verkaufen. Also in der Praxis: Es kommt jemand mit leckerei in mein Büro und verkauft mit was…
Natürlich davon ausgehend das der Chef des Büros das duldet - Ist das erlaubt?
Gibt es da Vorschriften die da Gegensprechen und welche müssen dinge berücksichtigt werden (muss die ware gekühlt sein, reicht es da wenn man einfch eine Kühltasche nimmt ect)
Danke für Eure Mühe
Libea