Baucontainer aufgebrochen. Werkzeug und Funksteuerung geklaut. Wer haftet?

Funksteuerung aus Baucontainer geklaut? Wer haftet? Hallo, bin Maurer und Betonbaumeister und habe ein Bauunternehmen. Auf unsere Baustelle wurde der Baucontaniner aufgebrochen(schloss kaputt gehaun) und eine Funksteuerung  des Baukranes Terex, samt Sender/Empfänger und Ladestation incl. 2 Ladebatterien geklaut. Wer haftet? Ich hatte den Baukran von eine Baumaschienenvermietung Firma, gemietet. Das Angebot beinhaltet incl. Versicherung. Jetzt sagt aber die Mietfirma dass die entwendeten Geräte gar nicht versichert waren. Das hätte ich versichern müssen! ?? Meine Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten nicht. Teilte mir aber gleichzeitig mit dass, ich die Kosten nicht übernehmen sollte, weil: 1,- Mir kein Verschulden nachzuweisen ist (Einbruch) 2,- das Angebot lautet ja incl. Versicherung, also der Baumaschienenfirma hätte Ihren Sachen auf Fremden Grundstück versichern müssen. Die Rechtsanwältin der Baumaschienenfirma ist der Meinung dass ich die Obhutspflicht-/Sorgfaltpflichtverletzung begangen habe.
Baucontainer war mit Panzerschloss und Stahlrigel verschlossen. Polizei benarichtigt. Die Baustelle war wie üblich mit ein Bauzaun, h=2,00 m gesperrt. Meine Frage vorab (denn es sieht wohl so aus dass wir - der Vermietungsfirma- vor Gericht sehen werden): Kann ich mich dabei berufen dass das Angebot incl. Versicherung lautet und dass die Firma selbst die Kosten übernehmen muss, oder soll ich lieber ein Anwalt beauftragen?  Gruß und Danke

Hallo Maurermeister,

mit gesundem Menschenverstand würde ich sagen, Du hast den Kran incl. Zubehör gemietet und musst nichts separat selbst versichern, woher solltest Du das wissen bzw. hat man Dich darauf aufmerksam gemacht ?

Wenn ich z.b. ein Auto mit Dachgepäckträger ausleihe, dann ist die ganze Einheit versichert, und zwar durch den Verleiher. Gleiches dürfte gelten wenn ich auch ein Navi mit ausleihe, das Gerät im Auto lasse und das komplette Fahrzeug in meine verschlossene Garage stelle.

Hallo Maurermeister,

mach Dir erstmal keinen Stress, das bringt nichts. Such Dir am Besten einen Anwalt zur Beratung, p.a. 100,- € sollten da reichen, der die Verträge überprüft, was genau wie versichert ist, und eine vernünftige Meinung fällen kann, wer da wie hoch haften müsste. Wenn Du das alleine auswurstelst, zahlst Du meistens nur drauf, weil unsereiner die Lücken und Gesetzestexte nicht kennt und zahlen will eh niemand, erst recht keine Versicherung.
Geh die Sache ruhig an, auch wenn Dir das verständlich z. Zt. schwer fallen könnte. VG.

Hallo,

Funksteuerung aus Baucontainer geklaut? Wer haftet?

Ich vermute einmal, dass der Baucontainer dir selbst gehört!

Hallo bin Maurer und Betonbaumeister und habe ein Bauunternehmen. Auf
unsere Baustelle wurde der Baucontaniner aufgebrochen(schloss
kaputt gehaun) und eine Funksteuerung  des Baukranes Terex,
samt Sender/Empfänger und Ladestation incl. 2 Ladebatterien
geklaut. Wer haftet?

ich hatte den Baukran von eine Baumaschienenvermietung Firma, gemietet. Das
Angebot beinhaltet incl. Versicherung.

Daraus entnehme ich, dass der Baukran versichert ist.
Eine Funksteuerung, bzw. Schlüssel allerdings nicht.

(Vergleichbar: man mietet sich ein Auto und der Autoschlüssel wird dem Mieter entwendet)

Jetzt sagt aber die
Mietfirma dass die entwendeten Geräte gar nicht versichert
waren. Das hätte ich versichern müssen! ??
Meine Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten nicht.

Richtig - dafür benötigt man eine Container-Versicherung !

Teilte mir aber gleichzeitig mit dass, ich die Kosten nicht
übernehmen sollte, weil mir kein
Verschulden nachzuweisen ist (Einbruch)

Dies ist so nicht richtig.
Man hätte ja auch die Funksteuerung mit nach Hause nehmen können.

Die Rechtsanwältin der Baumaschienenfirma ist der Meinung dass ich
die Obhutspflicht-/Sorgfaltpflichtverletzung begangen habe.

Sehe ich genau so. Siehe meine Antworten oben.

Um welchen Schaden geht es hier überhaupt ?

Gruß Merger

HAllo Maurermeister,

wenn Ihre Betriebs-Haftpflicht empfiehlt, den Schaden nicht selber zu regulieren, so ist das m.E. ein ganz guter Rat.
Der Vermietfirma würde ich mitteilen, dass Sie eine Betriebshaftpflicht haben, und sie sich an die wenden sollen.
Eine Haftpflichtversicherung hat u.A.auch die Aufgabe zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer überhaupt haften muss.
Im Zweifelsfall muss der Geschädigte die Haftpflichtversicherung verklagen.

Viel Erfolg!
Paul

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