Hallo,
Mein Mann und ich haben 1999 einen Kredit für einen Hausbau aufgenommen. Genauer gesagt, mein Mann ist Kreditnehmer, ich habe damals den Kreditantrag (zwei Formulare „Kostenaufstellung/ Finanzierungsplan“ und „Kreditvertrag mit Gehaltsabtretung und Bürgschaftserklärung“) mit unterschrieben (als Bürgin - noch unverheiratet). Etwa zwei Wochen nach dieser Unterschrift haben wir geheiratet. Den endgültigen Kreditvertrag habe ich als Ehegattin mit unterschrieben. Im Grundbuch sind wir beide 50/50 als Eigentümer eingetragen.
Inzwischen leben wir getrennt und streben die Scheidung an. Mein Mann wohnt nicht mehr im Haus, ich werde das Haus übernehmen - also auch den Darlehensvertrag als Kreditnehmerin. Zwischen meinem Mann und mir besteht Einigkeit über die finanziellen Angelegenheiten, schwierig ist die Verhandlung mit der Bank.
Am 31.8.09 ist die Festbindung unseres Darlehens ausgelaufen. 2007 haben wir mit der Bank eine Forward-Vereinbarung abgeschlossen, die ab 1.9.09 in Kraft getreten ist. Diese Forward-Vereinbarung wurde ausschließlich von meinem Mann unterschrieben. Anfang Juli hatten wir einen Termin mit der Bank um die Überleitung des Darlehens auf mich einzuleiten. Der zuständige Mitarbeiter der Bank (Filialleiter) notierte unsere Wünsche und sagte uns, nun werde er die noch offenen Fragen klären und sich dann bei uns melden. Danach passierte erst einmal gar nichts.
Inzwischen war ich bei meiner Bausparkasse, die mir ein deutlich günstigeres Angebot gemacht hat als das bisherige Kreditinstitut. Dort bekam ich die Auskunft, dass die Forward-Vereinbarung mit ausschließlicher Unterschrift meines Mannes möglicherweise nicht bindend sei und den Rat, mich hierzu bei der Bank zu erkundigen und auch zur Höhe einer ggf. fälligen Nichtabnahme-Entschädigung.
Das habe ich getan (im August, bevor die Forward-Vereinbarung in Kraft trat), es erfolgte keine Reaktion seitens der Bank. Telefonanrufe bei der Bank (Zentrale - die Filialen sind nicht erreichbar) erbrachten kein Ergebnis - es würde eben etwas dauern, wegen der Finanzkrise hätten sie so viele Anfragen zu bearbeiten, und außerdem sei ich ja gar nicht Kreditnehmerin, sondern mein Mann. Inzwischen trat die Forward-Vereinbarung in Kraft. Letztlich hatten wir einen weiteren Termin mit der Bank (nach zwei Monaten und nur auf mein Drängen). Der Filialleiter hatte mein (nicht beantwortetes) Schreiben von August auf dem Tisch, entschuldigte die Verzögerung mit seinem Urlaub und erklärte, die Forward-Vereinbarung sei selbstverständlich auch ohne meine Unterschrift gültig, da ich ja nicht die Kreditnehmerin, sondern bloß die Ehefrau sei. Andererseits hatte er immer erklärt, dass mein Mann und ich für den Darlehens-Vertrag als Gesamtschuldner zu betrachten sind. Irgendwie passt das für mich nicht…
Jedenfalls: Er sagte zu, die Höhe der „Vorfälligkeitsentschädigung“ (?? ist das nicht was anderes als eine „Nichtabnahme-Entschädigung“?) nun binnen 14 Tagen zu errechnen - dann hat dieser eine Schritt insgesamt 4 Wochen gedauert. Außerdem werde er uns ein neues Darlehensangebot erstellen, das könne aber etwa 12 (!!) Wochen dauern.
Jetzt endlich meine Fragen:
- Ist diese Forward-Vereinbarung für mich wirklich bindend?
- Gibt es eine Möglichkeit, etwas gegen die „Langsamkeit“ dieser Bank zu tun?
Danke für eure Geduld beim Lesen und für alle Antworten
Heike