Baudarlehen Übernahme

Partei 1 haben der Partei 2 ein Baudarlehen gegeben und somit eine Hypothek auf das eigene Haus genommen. Jetzt möchte Partei 1 das Partei 2 diese ablöst und Partei 1 wieder Schuldenfrei ist. Partei 2 hat es zwar versprochen jedoch seit einem Jahr nicht eingelöst. Im Grundbuch steht Partei 2, das Darlehen läuft auf Partei 1. Bei dem Konto ist Partei 2 in den miesen zahlt ab und an etwas ein. Jedoch gleicht Partei 2 das Konto, das auf Null geführt werden muss, nicht aus. Wie kommt Partei 1 da raus? Zwangsversteigerung evtl? Ich habe gehört wenn Partei 2 drei Monate nicht bezahlt kann man das Darlehen kündigen?

Partei 1 haben der Partei 2 ein Baudarlehen gegeben und somit
eine Hypothek auf das eigene Haus genommen. Jetzt möchte
Partei 1 das Partei 2 diese ablöst und Partei 1 wieder
Schuldenfrei ist. Partei 2 hat es zwar versprochen jedoch seit
einem Jahr nicht eingelöst.

Im Grundbuch steht Partei 2, das Darlehen läuft auf Partei 1.

Hier passt etwas nicht. -
im 1. Satz steht dass P1 eine Grundschuld aufs eigene Haus eingetragen hat.

Wie kann nun P2 im Grundbuch eingetragen sein.
bzw. wie ist der genaue Text.

Bei dem Konto ist Partei 2 in den
miesen zahlt ab und an etwas ein. Jedoch gleicht Partei 2 das
Konto, das auf Null geführt werden muss, nicht aus. Wie kommt
Partei 1 da raus?

Was steht im Vertrag der zwischen P1 + P2 abgeschlossen wurde ?

Ich vermute einmal, dass ein Kredit bei einer Bank aufgenommen wurde und diese hat als Sicherheit eine eingetragene Grundschuld.

Hier sollte zuerst einmal Kontakt zu der Bank aufgenommen werden.

Zwangsversteigerung evtl?

Du willst also dein eigenes Haus versteigern ?
Das funktioniert nicht, da dies zuerst mit der Bank abgeklärt werden muss.

Ich habe gehört
wenn Partei 2 drei Monate nicht bezahlt kann man das Darlehen
kündigen?

wäre P2 überhaupt in der Lage, das Darlehen zurück zu zahlen ?

Da hilft nur eins, einen Anwalt kontaktiern.

Partei 1 haben der Partei 2 ein Baudarlehen gegeben und somit
eine Hypothek auf das eigene Haus genommen. Jetzt möchte
Partei 1 das Partei 2 diese ablöst und Partei 1 wieder
Schuldenfrei ist. Partei 2 hat es zwar versprochen jedoch seit
einem Jahr nicht eingelöst.

Im Grundbuch steht Partei 2, das Darlehen läuft auf Partei 1.

Hier passt etwas nicht. -
im 1. Satz steht dass P1 eine Grundschuld aufs eigene Haus
eingetragen hat.

Richtig zur Absicherung des Darlehens des Hauses für P2. Es gibt 2 Häuser P1 mit Haus auf das die Grundschuld läuft. Und P2 mit Grundbucheintrag als Eigentümer.

Wie kann nun P2 im Grundbuch eingetragen sein.
bzw. wie ist der genaue Text.

Bei dem Konto ist Partei 2 in den
miesen zahlt ab und an etwas ein. Jedoch gleicht Partei 2 das
Konto, das auf Null geführt werden muss, nicht aus. Wie kommt
Partei 1 da raus?

Was steht im Vertrag der zwischen P1 + P2 abgeschlossen wurde
?

Es gibt keinen

Ich vermute einmal, dass ein Kredit bei einer Bank aufgenommen
wurde und diese hat als Sicherheit eine eingetragene
Grundschuld.

Hier sollte zuerst einmal Kontakt zu der Bank aufgenommen
werden.

Zwangsversteigerung evtl?

Du willst also dein eigenes Haus versteigern ?

Ja das Haus von P2

Das funktioniert nicht, da dies zuerst mit der Bank abgeklärt
werden muss.

Ich habe gehört
wenn Partei 2 drei Monate nicht bezahlt kann man das Darlehen
kündigen?

wäre P2 überhaupt in der Lage, das Darlehen zurück zu zahlen ?

Die Bank hatte schon einmal P2 die Chance gegeben, jedoch hat P2 die nötigen Unterlagen nicht beigebracht.

Da hilft nur eins, einen Anwalt kontaktiern.

dann kann nur ein Anwalt helfen!

P1 kann P2 nicht zwangsversteigen lassen, da P1 bei P2 nicht im Grundbuch steht (weder als Eigentümer noch als Gläubiger)
Die Bank kann P2 versteigern lassen, aber auch P1, was erheblich mehr Erfolg verspricht.

Als Bürge sollte man sich klar sein was für ein Risiko man für wen eingeht.

vnA