Baudarlehen vorzeitig kündigen

Hallo liebe Rechtsgelehrte,

jemand möchte sein Baudarlehen unter Zurückzahlung der gesamten Restschuld vorzeitig - zur „Halbzeit“ nach 5 Jahren - kündigen. Die Bausparkasse verweigert dies unter Verweis auf §609 und §489 BGB. Gibt es eine Möglichkeit, dennoch aus dem Vertrag herauszukommen?

Vielen Dank schonmal
Viele Grüße
Tania

hallo,
eine moeglichkeit der verweigerung der vorzeitigen abloesung kenne ich nicht, allerdings hat der kreditgeber das recht, einen „vorfaelligkeitsdiscount“ zu erheben - die bedingungen sollten im vertrag bzw in den agbs stehen.

ich hatte mal nen aehnliches problem, habe dann zaehneknirschend die vorfaelligkeit bezahlt.
mit ruhigem klaren kopf schrieb ich dann spaeter an die bsk und erlaeuterte meine absichten, „probleme des bausparens“ oeffentlich in foren, presse, etc bekannt zu machen.
daraufhin kam man mir im nachhinein noch einmal sehr grosszuegig entgegen…
gruss
khs

Hallo Tanja,

grundsätzlich muß die Bank oder BSK eine vorzeitige Rückzahlung nur akzeptieren, wenn das Objekt verkauft wird. Als Darlehensnehmer hat man kein Recht das Darlehen während der Laufzeit zu kündigen. Lediglich bei Laufzeiten über 10 Jahre steht einem nach 10 Jahren ein Kündigungsrecht zu.

Sollte die BSK als Kulanzgründen der Kündigung zustimmen, wird sie auf jeden Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese und die Kosten für die evtl. anstehende Umschuldung sind meist höher, als die Einsparung, die man durch den neuen, meist geringeren Zinssatz erhält.

Vorschlag, nochmals anfragen und um Nennung der VE bitten. Dann durchrechnen und um Kulanz bezüglich der Kündigung bitten. Das die BSK etwas an der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung dreht, kann ich mir nicht vorstellen. Das Geld steht ihr zu. Warum sollte sie verzichten. Deshalb halte ich auch die Drohung mit der Öffentlichkeit nicht für sinnvoll.

Viele Grüße

Tanja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]