Bauen als Grundstücksbesitzer

Hallo, ich habe ein Grundstück erworben, auf welchem ich ein Einfamilienhaus bauen möchte. Für den Bauantrag brauche ich die Erklärung des Wasser/-Abwasserverbandes darüber, dass das Grundstück angeschlossen werden kann. Die Verbände brauchen hierfür aber die Zustimmung des Eigentümers, dass das Grundstück angeschlossen werden darf, bevor die GRundbuchumschreibung erfolgt ist. Der Eigentümer denkt aber, dass er ein zu großes Kostenrisiko eingeht, wenn er diese Erklärung unterschreibt.Meine Frage ist nun, was ich tun und welche Rechte ich habe um die Erschliessung meines Grundstücks zu erreichen und damit der Bau dadurch nicht blockiert wird.
Vielen Dank für Eure Antworten.

Kenne leider nur die Verhältnisse in Ö, sorry

Tut mir Leid

Keine Ahnung

Hallo me.anja,
eine vertrackte Sache!
Wäre es nicht am einfachsten die Grundbuchumschreibung abzuwarten, den bist Du der Grundstückseigentümer? Vor dem eigentlichen Beginn des Hausbaus gibt es doch noch genug andere Aufgaben? Wenn die Zeit drängt hilft hier nur ein Anwalt, welcher sich bei Grundstücksverkäufen auskennt. Ansonsten kann man bei „Haus & Grund“ nachfragen, doch die wünschen natürlich einen Beitritt und so scheint mir die einmalige Gebühr beim RA die beste Lösung. Ein persönliches Gespräch mit dem Abwasserverband hilft eventell auch. Mehr kann ich leider im Moment nicht dazu sagen - viel Erfolg es wird nicht das letzte Problem beim Hausbau bleiben :smile:!

danke für die antwort. habe vor erstmal beim grundbuchamt nachzufragen. sonst frage ich mal den notar, ob er nochmal mit dem eigentümer reden kann und ihm erklärt, welche geringes risiko er doch im vergleich hat. zudem ist denke ich, wie du auch vorgeschlagen hast, ein gespräch mit dem versorger ratsam. auf die normale grundbuchumschreibung zu warten wäre zu lange, da es zur zeit bis 1 jahr dauern kann und dann müssen wir selbstverständlich die bereitsstellungskosten für kredite und alles tragen.
lg, me.anja

Hallo Anja, wenn ich es richtig verstehe, trägst du die Kosten des zu erstellenden Wasseranschlusses. Du kannst also in der Erklärung des bisherigen Eigentümers darauf hinweisen, dass alle Kosten von dir getragen werden und er somit keine Belastung hat. LG Conny

Hallo,
also das kommt mir ‚Spanisch‘ vor, dass der Vorbesitzer für dei Erschließung unterschreiben soll. Der Eigentümer sind ja Sie. Stellen Sie sich mal vor der Vorbesitzer ist Tod. Dann würden Sie ja nie die Erschließung bekommen.
Wenn es wirklich so sein sollte, würde ich empfehlen mal mit dem Refaratsleiter im entsprechenden Amt reden. Ich hatte ein Riesen Problem mit meinem Nachbarn und Grenzbebauung. Der Sachbearbeiter argumentierte stur nach seinen Vorgaben. Erst als wir mit dem Chef sprachen, ging alles schnell in unserem Sinne.

Viel Glück