Bauen ausserhalb Bebauungsplan

Landwirte dürfen über das Baurecht eine „priviligierte Baumaßnahme“ auch außerhalb der Bebauungspläne errichten. Z.B. Weideschuppen,Ställe,Maschinenhallen.
Ist das Betreiben aber einer Tankstelle(Eigenverbrauchsanlage)an einer solchen Baumaßnahme ( hier Halle) nicht eine Nutzungsänderung, da sie garnicht beantragt wurde und zusätzlich in Eigenarbeit errichtet und unter falschen Bevorratungsmengen betrieben wird.Mit anderen Worten, die angeflanschte Baumaßnahme war garnicht mit beantragt sondern eigenmächtig erweitert.
Die Genehmigung für die Tankstelle gibt nur 100l aus - betrieben aber mit 3000l
Wer weiss was darüber denn die Behörde arbeitet Abteilungsmäßig nicht zusammen
Wasserwirtschaft und Bauamt sind sich uneineins in dem Vorgehen usw.
jetzt habe ich hinter meinem Grundstück aber mit 10m Abstand eine Tankestelle, die von der gesamten Verwandschaft des Landwirtes angefahren wird.
Danke uwekarlheinz1

Alle Landwirte haben eine „eigene“ Tankstelle weil die ihren Diesel steuerbegünstigt bekommen. Da aber die ganze Verwandschaft da tankt ist nicht erlaubt. Noch nicht einmal der HeizölBenz darf dort betankt werden.
Würde der Zoll sowas erfahren ist die Steuervergünstigung weg.
Im übrigen muss er die Vorschriften der Versicherungen einhalten.
Die Maßnahme muss also einen Sickerschutz enthalten damit ein auslaufen nicht ins Erdreich erfolgt.

Jakob

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Hi,

Alle Landwirte haben eine „eigene“ Tankstelle weil die ihren
Diesel steuerbegünstigt bekommen. Da aber die ganze
Verwandschaft da tankt ist nicht erlaubt. Noch nicht einmal
der HeizölBenz darf dort betankt werden.

Doch, der darf betankt werden. Der Landwirt muss beim Beantragen der Steuervergünstigung die „privat“ verbrachten Liter entsprechend angeben/abziehen. Und glaube mir, es gibt einige Landwirte die das auch machen!

Lemmy

Lagermengen…
Hallo Uwe-Karl-Heinz,

zunächst einmal sind auch Landwirte an das geltende Baurecht gebunden…
Sie haben nur ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für manche Sachen…
Eine Tankstelle zählt aber nicht dazu…
Für den Privatgebrauch sind allgemein bei Dieselkraftstoff eine Lagermenge von 200 Litern zulässig.
Alles was darüber hinaus geht,Bedarf einer gesonderten Genehmigung
und auch spezieller Baulicher Ausstattung.
Dabei werden den Landwirten jedoch geeichte Zähleinrichtungen sowie
die sogannte „Gasrückführung“ beim Betanken erlassen…

mfg

Frank

Es riecht nach Stunk…

Die Fragestellung hier reicht nach Stunk.

Wenn schon zwei Behörden befragt sind,
wird da wohl versucht, eine Suppe
anzurühren…

Und daher erst mal ne Gegenfrage :
Was ist der Sinn des Auskunftsbegehren,
etwa dem Landwirt einen Storch braten ???

THEMA verfehlt…setzen…6…
Hallo,

Schon vergessen???..hier werden „Fiktive“ Fälle diskutiert…:smile:

mfg

Frank

Alle Landwirte haben eine „eigene“ Tankstelle weil die ihren
Diesel steuerbegünstigt bekommen. Da aber die ganze
Verwandschaft da tankt ist nicht erlaubt. Noch nicht einmal
der HeizölBenz darf dort betankt werden.

Doch, der darf betankt werden. Der Landwirt muss beim
Beantragen der Steuervergünstigung die „privat“ verbrachten
Liter entsprechend angeben/abziehen. Und glaube mir, es gibt
einige Landwirte die das auch machen!

Moin moin,

das machen nicht nur einige; ich musste jedes Jahr die gefahrenen Kilometer meines auf meinen Vater (Landwirt mit eigener Tankanlage) zugelassenen PKWs angeben, zusätzlich alle Tankquittungen einreichen, weil diese ja die mögliche Menge verringerten.

Heutzutage werden Landwirte so genau kontrolliert, dass es sich kaum einer leisten kann, z. B. Heizöl zu tanken. Ich kenne Kontrollen, da wurde dem Bauern auf dem Acker in den Tank geschaut.
Gruß

ALex