Bauen eines Gartenhauses auf eigenem Grundstück

Hi, hab mal eine Frage…

Was ist wenn man auf seinem Grundstück ein Garten Haus bauen würde, welches 2 Etagen hat, sprich ein Erdgeschoss und oben eine kleine Dachterasse. Das ganze Gebäude ist ungefähr 4m groß denke ich. Naja es grenzt am Grundstück eines Nachbarn und wären die ganzen Bäume nicht könnte man schräg einen kleinen Teil des Wohnzimmers des Nachbarn erblicken.

Was ist nun wenn dieser Nachbar einem verbietet das obere „Stockwerk“ auszubauen. man muss wissen es handelt sich um einen kleinen Raum mit eine Art Dachterasse sehr klein übrigens. Nunja ich frage mich was die Person wohl erwarten würde wenn der Nachbar mit konsequenzen droht falls mand as obere „Stockwerk“ ausbauen würde?

Hi, hab da mal `n paar Gegenfragen:

Lag den beim Bau dieses „Gartenhauses“ eine gültige Bauerlaubnis vor? Was besagt denn diese? Da es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt, in welchem Bundesland denn? Wie Groß ist der Bau genau, also Länge x Breite. Ist 4 m die Höhe des Gebäudes?

Die schlimmste Konsequenz bei einem nicht genehmigten Schwarzbau wäre der Abriss. Aber ohne genauere Angaben kann man Dir leider nicht helfen.

Gruß
Tina

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Hallo,

unter bestimmten Bedingungen darf man Gartenhäuser ohne Baugenehmigung aufstellen.

Lies mal hier:
http://www.wummihaus.de/9-gartenhaus-baugenehmigung.htm

Dann wirst du ganz fix erkennen, daß man ohne Baugenehmigung nicht so bauen kann, wie du das Gartenhaus beschrieben hast.

Baugenehmigungen müssen von Architekten oder Baufirmen unterzeichnet sein. Und die setzen ihre Unterschrift nur unter eine gesetzlich und fachlich korrekt (von ihnen) ausgearbeitete Planung. Und das kostet auch.

Ob so ein Gartenhaus an genau dieser Stelle überhaupt baugesetzlich genehmigungsfähig ist (was auch den Blick in Nachbars Fenster beinhaltet), wird vom Architekten natürlich vorher anhand der Baugesetze, Vorschriften und des Bebauungsplanes abgeklärt und auf Alternativen hingewiesen.

Gruß Steffi