Hallo,
ich möchte im Aussenbereich (Bayern) an ein bestehendes Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten anbauen. Da ich laut Gesetz keine 3. Wohneinheit schaffen darf, möchte ich eine Wohneinheit quasi erweitern. Nun geht es um die Größe der Erweiterung, diese liegt ja in einem gewissen Ermessensspielraum von der Gemeinde/Landratsamt.
Ein bekannter hat mir von einem Gesetz erzählt, das folgendes regelt: Hat ein Haus ein gewisses Alter, darf man es unabhängig vom Aussenbereich/Bedarf etc. um ein drittel erweitern.
Stimmt das? Welches Gesetz ist das? Gilt das auch für mich?
Für Antworten wäre ich dankbar.