Hallo zusammen,
welche rechtlichen Vorschriften sind zu berücksichtigen, wenn man in einem Bereich, das laut Bebauungsplan lediglich als ´Kleingartengebiet´ausgewiesen ist, bauen will?
Gruß
guvo
Hallo zusammen,
welche rechtlichen Vorschriften sind zu berücksichtigen, wenn man in einem Bereich, das laut Bebauungsplan lediglich als ´Kleingartengebiet´ausgewiesen ist, bauen will?
Gruß
guvo
Hallo guvo,
man muß natürlich die im Bebauungsplan festgelegten Standards einhalten…
was meinst du mit „bauen“?
Gartenhäuschen/Laube oder EFH oder MFH?
Ist wirklich ein Bebauunsplan (einfach oder qualifiziert?) oder nur ein FNP vorhanden?
Am besten du gehst zum zuständigen Bauamt und fragst was du ggfs mit Ausnahmeerlaubnis machen darfst
grüsse
dragonkidd
Hallo dragonkidd,
man muß natürlich die im Bebauungsplan festgelegten Standards
einhalten…
Das Bauamt sagt mir, dass baulich nur erlaubt sei, was als kleingärtnerisch „druchgeht“. Vorher soll ich mich mit der Gemeinde „abstimmen“. Phh.
Mich interessiert aber erst einmal nur ganz pauschal, a) was in Hinblick auf die Vorgabe „Kleingartenbiet“ baulich ´erlaubt´ ist, b) woraus sich das ergibt und c) ob ich dazu eine Baugenehmigung brauche.
Bekomme ich die Genehmigung nun von der Gemeinde oder von der Bauaufsicht?
Schönen Dank und Grüße
guvo
Mich interessiert aber erst einmal nur ganz
pauschal, a) was in Hinblick auf die
Vorgabe „Kleingartenbiet“ baulich ´erlaubt´ ist, b) woraus
sich das ergibt und c) ob ich dazu eine Baugenehmigung
brauche.
a+b: Pauschal kann dir das keiner sagen. Der B-Plan besteht nicht nur aus dem Plan, sondern auch aus einem Textteil. Darin sollte auch erwähnt sein, was genau in dem Gebiet zulässig ist, also beispielsweise nicht mehr als ein Stockwerk, die maximale Grundfläche und keine gemauerten Wände oder sowas. Es kann allerdings auch sein, dass da nur etwas Allgemeines drinsteht wie „typische Gebäude einer Kleingartensiedlung“. Dann ist das erst mal Abwägungssache der zuständigen Baubehörde. Ob eine dermaßen unscharfe Formulierung vor einem Verwaltungsgericht Bestand hätte, ist nochmal eine andere Sache, aber darum geht’s ja erst mal nicht.
c: Die Genehmigung brauchst du mit absoluter Sicherheit. Bei uns in der Gegend gab es vor ein paar Monaten richtig Ärger mit dem Kreisbauamt, weil die großflächig auf Leute losgegangen sind, die sich Unterstände für Brennholz (unten Europalette, vier Pfosten an den Ecken und obendrüber Bretter mit Dachpappe) gebaut hatten, ohne eine Genehmigung einzuholen. Die Verwaltung hat die Verfahren am Ende „gnädig“ eingestellt, aber wenn sowas schon verfolgt wird, kannst du bei einem Gartenhäuschen auf jeden Fall davon ausgehen.
Bekomme ich die Genehmigung nun von der Gemeinde oder von der
Bauaufsicht?
„Gemeinde“ ist in dem Fall wirklich Gemeinde oder eine größere Stadt? In ersterem Fall ist vermutlich das Bauamt des Landkreises zuständig (wobei das gemeindliche auch eingebunden sein dürfte), in letzterem vermutlich das städtische Bauamt. Allerdings kann das von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. In jedem Fall würde ich zuerst mal mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen.