Bauen ohne 3 Meter Abstand zum Nachbarn?

Guten Tag,

wenn ich bei meinem Bauvorhaben gerne vom Nachbargrundstück statt der vorgeschriebenen 3 Meter nur 1 oder 2 Meter Abstand zu seiner Grundstücksgrenze
einhalten möchte, von wem benötige ich da was?
Nachbar, Stadtverwaltung, Bauamt?
Wie heißt diese Genehmigung die ich hierfür beantragen muss und wo muss ich das beantragen?
Welche Kosten entstehen mir dadurch?

Es geht hier um das Land Hessen.

Vielen Danke und Grüße
Kay

Hi Kay,

Wie heißt diese Genehmigung die ich hierfür beantragen muss
und wo muss ich das beantragen?

Du möchtest eine Baulast eintragen lassen. Mal als Beispiel: http://citysite.bergheim.de/planen_bauen_wohnen/baul…
http://www.offenbach.de/Themen/Leben_in_Offenbach/Pl…

Welche Kosten entstehen mir dadurch?

Wir haben das früher mal durchgezogen. IIRC waren das so um die 200 DM (mit Notar etc), kann aber auch noch ein wenig mehr gewesen sein.

mfg Ulrich

Nachtrag:
Hi Kay,

das Eintragen einer Baulast ist für den Nachbarn ein heikle Geschichte. Denn sein Grundstück wird dadurch „kleiner“.
In unserem Fall war die Last eine kleines rechtwinkliges Dreieck (so um 10 m breit, eine Seite ca. 1,8 m tief ins Nachbargrundstück). Das heißt, daß baurechtlich das Grundstück an der Baulast endet. Möchte dein Nachbar seinerseits bauen, gilt dies IMHO als neue baurechtliche Grundstücksgrenze.
Wenn du dich mit ihm nicht verträgst oder er seinerseits Pläne hat, mußt du damit rechnen, daß er den Kopf schüttelt. Es soll auch Sturköppe geben…

Und ohne seine Einwilligung geht wirklich nichts. Sei bitte diplomatisch, sonst klappt dein Projekt nicht.

Ist das denn nur mit einer Baulast zu realisieren?

mfg Ulrich

Nachbar, Stadtverwaltung, Bauamt?

nachbar und Bauamt müssen zustimmen, wenn einer von beiden nein sagt, geht es nicht. Also erst den Nachbarn fragen und dann zum Bauamt.

Welche Kosten entstehen mir dadurch?

Darüber würde ich mir Gedanken machen, wenn der Nachbar zugestimmt hat. In der Regel wird er das nicht tun, weil das den Wert seines Grundstückes mindert.

Hallo Kay,

statt der vorgeschriebenen 3 Meter nur 1 oder 2 Meter Abstand
zu seiner Grundstücksgrenze
einhalten möchte, von wem benötige ich da was?

Grundsätzliche Zustimmung zum Vorredner:

  • privatrechtliche Zustimmung vom Nachbarn, dass Du seine Rechte (Abstandsfläche auf seinem Grundstück) nimmst.
  • öffentlich/rechtliche Zustimmung der Bauaufsicht, dass Du das Baurecht (Abstandsflächen gemäß Landesbauordnung) unterschreitest. Hierzu wird ein Ausnahme- und Befreiungsantrag im Rahmen des Bauantrages gestellt.
  • zudem: Baurechtliche Klärung, dass weitere Bestimmungen (z.B. Brandschutz - Mindestabstand von Fensteröffnungen zueinander o.ä.) nicht verletzt werden. Dies erfolgt „automatisch“ mit im Rahmen des Bauantrages.
  • schließlich: Grundstücksrechtliche Klärung nach Einmessen des Neubaus, nach der Grenzständige Bebauung bzw. Abstandsfläche au dem Nachbargrundstück festgehalten wird.

Das teuerste dürften hierbei die Mittel sein, die den Nachbarn dazu bewegen, zuzustimmen.

Hierbei nehme ich natürlich nur an, dass bei Deinem Grunstück die Abstansflächen eingehalten werden müssen und nicht etwa - wenn z.B. ein Bebauungsplan vorliegt oder im Rahmen des BEstandsschutzes geplant werden kann - ohnehin eine grenzständige (o.ä.) Bebauung erstellt werden darf.

Viel Erfolg !

Gruß

Tim

Nachbar, Stadtverwaltung, Bauamt?
Wie heißt diese Genehmigung die ich hierfür beantragen muss
und wo muss ich das beantragen?
Welche Kosten entstehen mir dadurch?

Es geht hier um das Land Hessen.

Vielen Danke und Grüße
Kay