mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man ohne
Baugenehmigung einen großen Holzschuppen direkt an ein
Wohnhaus baut? Der Schuppen steht allerdings schon seit
mindestens 10 Jahren. Gilt dann ein Gewohnheitsrecht?
Ich weiß, wie es in meiner Stadt zur Zeit gehandhabt wird:
Nach Luftbildaufnahmen wurden unzählige Schwarzbauten festegestellt.
Die Eigentümer haben noch die Möglichkeit, nachträglich Baugenehmigungen zur bekommen. Dabei wird keine zusätzliche Gebühr verlangt.
Nach Ablauf einer Frist wird dann aber die Stadt von sich aus tätig, hier bedeutet das dann Baugenehmigung nachträglich gegen Zusatzgebühr (quasi als Strafe), bzw. wenn die Genehmigung nicht möglich ist: (Teil-)abriss.
Von Gewohnheitsrecht fand ich nichts, im Gegenteil, die Stadt wies ausdrücklich darauf hin, dass auch bei lange stehenden, nicht genehmigten und auch nicht genehmigungsfähigen Bauten der Rückbau erfolgen müsse.