Bauen ohne Baugenehmigung

Hallo Experten,

mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man ohne Baugenehmigung einen großen Holzschuppen direkt an ein Wohnhaus baut? Der Schuppen steht allerdings schon seit mindestens 10 Jahren. Gilt dann ein Gewohnheitsrecht?

Danke euch für eure Antworten!

Entschuldigung, ich nochmal. Ich hab vergessen zu fragen: Falls der Schuppen abgerissen werden muss, gibt es dafür Fristen?

mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man ohne
Baugenehmigung einen großen Holzschuppen direkt an ein
Wohnhaus baut? Der Schuppen steht allerdings schon seit
mindestens 10 Jahren. Gilt dann ein Gewohnheitsrecht?

Ich weiß, wie es in meiner Stadt zur Zeit gehandhabt wird:

Nach Luftbildaufnahmen wurden unzählige Schwarzbauten festegestellt.
Die Eigentümer haben noch die Möglichkeit, nachträglich Baugenehmigungen zur bekommen. Dabei wird keine zusätzliche Gebühr verlangt.
Nach Ablauf einer Frist wird dann aber die Stadt von sich aus tätig, hier bedeutet das dann Baugenehmigung nachträglich gegen Zusatzgebühr (quasi als Strafe), bzw. wenn die Genehmigung nicht möglich ist: (Teil-)abriss.
Von Gewohnheitsrecht fand ich nichts, im Gegenteil, die Stadt wies ausdrücklich darauf hin, dass auch bei lange stehenden, nicht genehmigten und auch nicht genehmigungsfähigen Bauten der Rückbau erfolgen müsse.

Hallo,

Gebäude bis zu einer bestimmten Größe sind genehmigungsfrei. Bei uns sind es 10 oder 12 qm, alles was drüber liegt braucht eine Genehmigung.

Gruß
Kati

Baurecht ist Länderrecht.
Wo also wohnst Du?
Rumburak

Hallo Rumburak, ich wohne in NRW und freue mich auf weitere Infos.
Liebe Grüße!

Hi,

mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man ohne
Baugenehmigung einen großen Holzschuppen direkt an ein
Wohnhaus baut? Der Schuppen steht allerdings schon seit
mindestens 10 Jahren. Gilt dann ein Gewohnheitsrecht?

eine ohne Genehmigung errichtete bauliche Anlage wird nicht nach einer bestimmten Zeit „legal“, ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

Sofern der Schuppen nicht genehmigungsfähig ist, droht natürlich eine Rückbauverfügung.
Unabhängig davon ist die Errichtung, Nutzung, Nutzungsänderung, Änderung oder der Abriss ohne Genehmigung (wenn sie erforderlich wäre) eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 250.000 € geahndet werden kann ( https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gl… Absatz 1 Punkt 13 und Absatz 3).

Richtig eklig wird es, wenn (z.B. wegen eines Brandes) Menschen zu Schaden kommen oder erhebliche Sachschäden entstehen. Dann ist man schnell im Bereich des Strafrechts (z.B. http://bundesrecht.juris.de/stgb/__319.html oder http://bundesrecht.juris.de/stgb/__229.html oder http://bundesrecht.juris.de/stgb/__222.html ).

Gruß Stefan

Baurecht ist Länderrecht.

darum ist die bauleitplanung [iVm Art.74 Nr.18 GG] auch im baugb geregelt :wink:

aber zumindest die bauordnung ist ländersache…

Hallo,

ein Schwarzbau bleibt so lange ein Schwarzbau bis er genehmigt oder abgerissen ist. „Ersitzen“ kann man sich das Recht nicht.

Allerdings könnte es sich bei Deinem Fall um ein „unbefeuertes Nebengebäude“ handeln. Lies Dir mal §65 der NRW-Landesbauordnung durch ( https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gl… ).

Hinweis: Mit Außenbereich ist nicht alles außerhalb vom Haus, sondern alles außerhalb von Ortschaften gemeint…

Wenn die Kriterien zutreffen, dann solltest Du sicherheitshalber noch den Bebauungsplan bei der Gemeinde/Stadt einsehen, da könnte auch noch was stehen.

Viele Grüße
Lumpi

vielleicht…
…reicht es auch aus, den boden aus dem schuppen zu entfernen. unter umständen ist der schuppen dann kein schuppen mehr, und bedarf keiner baugenehmigung.
gruß
kp