Bauen zu nah an der Grenze?

Hallo,

ein Nachbar baut näher an der Grenze, als es erlaubt ist.
Der Plan mit Grenzen usw. liegt vor.
Weiterhin hat der Nachbar eine Genehmigung eines anderen Nachbarn über 50 cm Zugeständnis.
Dieses Zugeständnis wurde auf Grund eines Planes erteilt, der offensichtlich nicht aktuell ist.

Da es sich hier um echte Nachteile handelt soll dagegen vorgegangen werden.

Was kann/sollte man tun?

Kann man auch die Genehmigung auf falscher Grundlage zurücknehmen?

Danke!

Hallo,

Hallo,

ein Nachbar baut näher an der Grenze, als es erlaubt ist.

Wie kommt man darauf ?
Dazu kann die Baubehörde (Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung) sicher etwas sagen.
Informationen findet man auch in den entsprechenden Baugesetzen oder Landesbauordnung.

Der Plan mit Grenzen usw. liegt vor.
Weiterhin hat der Nachbar eine Genehmigung eines anderen
Nachbarn über 50 cm Zugeständnis.

Die Möglichkeit besteht bei bestimmten Bauvorhaben, wenn der unmittelbare Nachbar zustimmt, auch direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf.
Z.B. bei Garagen.

Gruß Merger

Wie kommt man darauf…
Da bin ich der falsche Ansrechpartner.

Kann man denn eine Zustimmung, die man erteilt hat zurück
nehmen, wenn man feststellt, dass der, der die Genehmigung haben
möchte, die falschen Unterlagen vorgelegt hat?

Danke!

Kann man denn eine Zustimmung, die man erteilt hat zurück
nehmen, wenn man feststellt, dass der, der die Genehmigung
haben
möchte, die falschen Unterlagen vorgelegt hat?

Freilich, wenn man das belegen kann.

Verwaltungsrechtlich kann man bis zum Verwaltungsakt (Baugenehmigung, Befreiung) ohne Begründung zurücktreten. Privatrechtlich löst ein derartiges Verhalten möglicherweise einen Anspruch auf Schadenersatz aus. Ist man getäuscht worden, ist das mit dem privatrechtlichen Schadenersatz allerdings schwer durchzusetzen. Es bleibt allerdings der Grundsatz: Man unterschreibt nur, was man auch wirklich verstanden hat.

vnA

Grundsatz: Man unterschreibt nur, was man auch wirklich
verstanden hat.

Insbesondere unterschreibt man überhaupt nur auf dem Dokument, das die eigentliche Entscheidungsgrundlage war, hier also auf dem vom Nachbarn vorgelegten Lageplan.

s.

So ist es denn auch geschehen.
Nur das, was vor Ort gerade passiert ist nicht das Gleiche!

So ist es denn auch geschehen.
Nur das, was vor Ort gerade passiert ist nicht das Gleiche!

Das kann man dem Bauordnungsamt mitteilen!