'Bauernfänger' == Beleidigung ?

Hallo!

Gilt es als Beleidigung, wenn mich jemand ohne Handhabe und ohne, dass ich etwas getan habe, in der Öffentlichkeit als „Bauernfänger“ betitelt und behauptet, er sei „auf mich reingefallen“ ?
Ich verstehe unter einem Bauernfänger jemanden, der gutgläubige Menschen mit kriminellen Mitteln über den Tisch zieht. Insofern fühle ich mich in der Tat beleidigt, aber ich finde auch, dass mir hier etwas unterstellt wird, nämlich eine Art von krimineller/betrügerischer Absicht - und ich sehe es nicht gerne, wenn ich so verunglimpft werde.

Gegen den Urheber dieser Behauptungen würde ich gerne vorgehen und zumindest dafür sorgen, dass dieser solche Behauptungen in Zukunft unterlässt.

Nun meine Frage: Ist der Begriff „Bauernfänger“, wenn er in Absicht der Verunglimpfung meiner Person benutzt wird, strafrechtlich als Beleidigung zu werten ?

Vielen Dank.

Hallo Malte,

ich glaube dazu müsste man den Zusammenhang wissen.

Bauernfänger, der [aus der Berliner
Gaunerspr., zu: fangen = überlisten,
urspr.: durchtriebener Städter, der die
etwas schwerfälligen Bewohner auf dem
Lande betrügt] (abwertend):
plumper Betrüger.
Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch

Ich glaube schon, dass man hier beleidigt sein kann.

Gruß Ivo