Bauernhof Aufteilung

Meine Eltern möchten den Hof zwischen meiner Schwester und mir aufteilen. Dabei geht es um folgende Bestandteile:
• Wohnhaus (500 m²) mit lebenslangem Wohnrecht für unsere Eltern → würde ich übernehmen
• Scheune → soll von meiner Schwester zu einem Wohnhaus umgebaut werden
• Stall (aktuell ohne Tierhaltung)
• Halle mit Hebebühnen und Werkbänken und Unterstand für Landmaschinen
• Baufällige Garagen
• 5 ha Ackerland (laut Boris beträgt der Bodenwert hierfür 11,80 €/m²)
• 1 ha Weidefläche

Die Aufteilung gestaltet sich schwierig. Meine Schwester führt an, dass sie eine ruinöse Scheune übernimmt, während mir das große Wohnhaus zufallen würde – auch wenn dieses umfassend saniert werden muss.

Ich halte es für sinnvoll, die landwirtschaftlichen Flächen gemeinsam über eine GbR zu bewirtschaften. Dadurch könnten wir Verwaltung und Nutzung klar regeln und steuerlich effizient aufstellen, ohne dass eine Entnahme ins Privatvermögen erforderlich wäre.

Meine Schwester hingegen möchte das gesamte Ackerland alleine übernehmen und schlägt vor, die übrigen Flächen (Stall, Halle, Unterstand etc.) als Gemeinschaftseigentum zu belassen.
Ich finde es unfair zu sagen, dass das Wohnhaus wesentlich mehr wert ist als die Scheune, weil ich enorm viel Geld reinstecken muss und meine Eltern da noch wohnen.

Was meint ihr?

Soll denn weiterhin Landwirtschaft betrieben werden?
Falls ja, wäre zu klären in welchem Bundesland ihr euch befindet. Ggf. gilt bei euch die Höfeordnung, dann müsst ihr euch danach richten und habt gar nicht so viele Wahlmöglichkeiten.
Falls nein, wäre ein unabhängiger Gutachter hinzuzuziehen, der für jedes einzelne Bauwerk eine Wertindikation erstellt. Der berücksichtigt auch den Wert des Wohnrechts der Eltern, was nicht unerheblich ist. Dann kann man alles aufteilen und derjenige der mehr Wert erhält, muss den anderen entsprechend finanziell entschädigen. Also ggf. eine Darlehen auf seinen Anteil aufnehemen.

Und du glaubst, eine Scheune baut jemand für lau zum Wohnbereich um? Deine Schwester muss wahrscheinlich deutlich mehr reinstecken.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jemand hier im Forum sagen kann, wie ihr das fair aufteilt, weil niemand den Wert kennt oder auch nur schätzen kann. Entweder werdet ihr euch irgendwie einig, oder ihr sucht euch direkt vor Ort Beratung.

Wohnt ihr in einem Bundesland, in dem die Höfeordnung gilt oder es eine landesrechtliche Regelung gibt? https://de.wikipedia.org/wiki/Höfeordnung#Heutige_Regelung

Das wäre ggf. auch noch zu berücksichtigen.

Nein, eine Scheune baut man nicht für lau um, aber man kann den Grundstein von vornherein vernünftig legen ( zum Beispiel bei einer neuen Bodenplatte) im vorhandenen Wohnhaus muss ich mit dem Leben was ich habe, was einfach alt und marode ist (zum Beispiel eine niedrige Aufbauhöhe und eine feuchte Bodenplatte).
Bundesland wäre NRW und nicht in der Höfeordnung.

Landwirtschaft will der Freund von meiner Schwester unbedingt weiterführen. Meine Schwester ist es egal, aber verhandelt natürlich für ihn auch bisschen mit.

Wenn das deiner Ansicht nach besser ist, warum macht ihr das nicht andersrum, du die Scheune und deine Schwester das vermeintlich marode Haus? :sweat_smile:

Lt. meinem Link gilt aber die Höfeordnung auch in NRW. Bist du sicher, dass der Hof deiner Eltern davon ausgeschlossen ist?

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Hier geht es um erhebliche Werte und die sich schon jetzt abzeichnenden Streitigkeiten über den Wert der einzelnen Objekte und Aktivitäten werden sich im Zweifel weiter verschärfen und den Familienfrieden belasten, wenn nicht vernünftige Bewertungen durch einen außenstehenden Dritten vorgenommen werden. Das kostet nicht die Welt und stellt (hoffentlich) sicher, dass sich die kaum noch unterschwelligen Unterstellungen hinsichtlich einer möglichen Benachteiligung eines der beiden Geschwister gar nicht erst verfestigen.

Neben einem Gutachter, der sich die einzelnen Objekte anschauen sollte, sollte auch ein Steuerberater involviert werden, der sich idealerweise auch mit landwirtschaftlichen genutzten Objekten auskennt. @Aprilfisch wird dazu sicherlich noch etwas mehr sagen können.

Gruß
C.

Deine Eltern sollten das entscheiden. Es ist deren Eigentum und es ist nicht verboten, eines der Kinder zu bevorzugen.
Ich würde angesichts möglicher Streitigkeiten aber empfehlen, eine Aufteilung zu machen, die zukünftig keine gemeinsam bewirtschafteten Teile oder Gemeinschaftseigentum enthält.
Bei den ganzen Vorhaben wird auch das Bauamt noch kräftig mitmischen. Scheune zum Wohnhaus machen? Na ja, viel Erfolg… Sowas steht ja meist im Außenbereich.

Wäre ich von so einer Entscheidung betroffen, dann wären meine Eltern die, die ich zunächst nach ihren Wünschen befragen würde. Dann würde ich einen Anwalt beauftragen, der mögliche Konstellationen prüft und schlussendlich einem Steuerberater mit Erfahrung in der Landwirtschaft das Vorhaben zeigen. Wobei ich denke, dass kaum ein einzelner Anwalt das schaffen kann, es sollte auch einer hinzugezogen werden, der Baurecht im Außenbereich kann. Das sind eher weniger also solche, die den Rest (Schenkung, Aufteilung, Wohnrecht, …) gut beherrschen.

Servus,

auf 6 ha??? Das reicht nicht mal für einen Nebenerwerbsbetrieb.

Grundsätzlich sollte dabei berücksichtigt werden, dass der sehr grob geschätzte Verkehrswert von 11,80 € / m² ruhig so behandelt werden sollte wie seit je in der Landwirtschaft: Für den Zweck einer Erbauseinandersetzung ist ein Wert nicht weit von Null anzusetzen, lediglich bei Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung oder bei Verkauf sollte dieser Verkehrswert zum Tragen kommen.

Der Vorschlag Deiner Schwester klingt realistisch. Sorge eben nur dafür, dass sie bei Betriebsaufgabe oder Verkauf Dir einen passenden Anteil auszuzahlen hat.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die seriösen antworten! Dir Landwirtschaft brauche ich nicht zwingend. Mit geht es vor allem um etwas Gerechtigkeit und das gesehen wird, dass ich immer die ganze Arbeit auf dem Hof übernommen habe und mit meinem
Vater zusammen eine Halle gebaut habe.
Der Freund von meiner Schwester möchte am leider am liebsten alles haben, weil er sagt dass zur Landwirtschaft auch die Halle gehört.

Die „richtige Lösung“ ist die, auf die Ihr Euch einigt und mit der Ihr beide leben könnt, ohne dass die Grundlage für neuen Ärger gelegt wird. Das wäre für mich wichtiger als auf den Pfennig genau abzurechnen.

Ihr habt

Was ist Betriebsvermögen und was ist Privatvermögen? Die Antwort auf diese Frage wird wichtig sein. Kümmert Euch vorab um eine gute Beratung dazu. Und redet danach weiter.

Was mit auffällt:
mit den 6 Hektar Fläche seid Ihr im Hobbybereich, damit ist kein Staat zu machen, wenn es nicht noch andere Gesichtspunkte gibt.
Was ist wenn die Scheune wegfällt , weil sie zum Wohnhaus umgebaut wird? Wird ein Ersatz gebraucht?
Wer braucht die Halle? Und wer nicht?
Was ist mit den anderen Gebäuden?
Lässt sich der Hof so aufteilen, dass Jeder seine Flächen selbständig und vernünftig nutzen kann?

Um zu einer Einigung zu kommen: habt Ihr eine Vertrauensperson, die im Zweifelsfall zwischen Dir und Deiner Schwester vermitteln kann?

Bis auf das Wohnhaus gehört alles zum
Betriebsvermögen und eine Vertrauensperson haben wir leider nicht.

Man könnte natürlich einen Gutachter und einen Steuerberater beauftragen…

Dann solltet Ihr Euch eine Beratung gönnen (Steuerberater?, Bauernverband?). Das kostet sicher nicht die Welt und scheint mir eine gute Investition zu sein.

Darüber würde ich noch einmal nachdenken. Keinen „guten Onkel oder gute Tante“ in der weiteren Verwandtschaft oder Bekanntschaft? Oder irgendjemanden im Ort, der allgemeines Vertrauen geniesst? Normalerweise gibt es in jedem Ort eine oder mehrere Personen.