Wenn man einen Bauernhof erbt und diesen allerdings nicht selbst fortführen kann ( aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen ), kann man die Felder zumindest ohne Weiteres verpachten ?
Oder fallen zusätzliche Steuern an - in Bezug auf Erbschaftssteuer etc.?
Würde der Bauernhof evtl. „zwangsaufgelöst“, wenn man ihn nicht selbst bewirtschaftet/n kann ?
Bzw. welche andere Lösung würde sich in diesem Kontext anbieten ?
Danke im Voraus !