Bauernhof im aussenbereich

hallo,
wohnen im außenbereich (mal von gebäuden mit bestandsschutz abgesehen) ist soweit ich verstanden habe zulässig, sofern man einen landwirtschaftlichen haupt- oder nebenerwerbsbetrieb führt.

ab wann gilt denn ein bauernhof als solcher?
ab einer bestimmten größe oder ab einer bestimmten tierzahl?
ich habe gelesen, dass der „überwiegende teil“ der tiernahrung selbst in dem betrieb hergestellt werden muss. was ist der überwiegende teil? die hälfte, zwei drittel, 80 %??
was wäre, wenn garkeine tiere gehalten werden?

ich meine, dass hobbymäßige tierhaltung zb nicht ausreicht. wo ist der übergang?

wann wäre also beispielsweise ein bauernhof mit einigen ziegen, schafen, hühnern, einem esel, einem gemüsegarten(/feld), einem gewächshaus, etc. ein solcher betrieb?

und was wäre beispielsweise mit einem ferienbauernhof?

danke für eure antworten

grüße
nico

was ich vergessen habe:
wäre die sache auch möglich wenn dabei niemand eine ausbildung oder erfahrung als landwirt oder ahnliches hat?

Hallo,

wohnen im außenbereich

Wohnen darf da jeder, aber bauen nur, wer ein „berechtigtes Interesse“ (an die wirklichen Experten - bitte nicht drauf festnageln) nachweist.
Das ist oft gegeben, wenn man einen

einen landwirtschaftlichen haupterwerbsbetrieb führt.

und den „im Dorf“ nicht mehr „zeitgemäß“ betreiben kann. Dazu gehört auch immer, daß man sich an die „gute fachliche Praxis“ hält, was ohne eine entsprechende Ausbildung schwer nachzuweisen sein dürfte (nicht mal mehr Kinder die den Betrieb übernehmen/erben haben ohne Ausbildung eine realistische Chance).
Im übrigen ist das Ländersache und in den einzelnen Bundesländern sicher leicht unterschiedlich.

Cu Rene