Hallo,
wir möchten ein Grundstück mit einem einstöckigen Einfamilienhaus erwerben.
Im Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass man das Haus grundsätzlich laut Bauplan um ein komplettes Stockwerk aufstocken darf. Allerdings ist das Baufenster nun kleiner als das bestehende Haus und wir müßten die Nachbarschaft befragen, ob sie mit einer Aufstockung einverstanden wäre.
Was passiert nun, falls einer der Nachbarn verweigert? Darf ein Nachbar grundsätzlich die Aufstockung verweigern oder nur die Aufstockung im Bereich außerhalb des Baufensters? Geht es hierbei um Volumen oder um Höhe, d.h. kann ich einfach nur den Kniestock erhöhen ohne die Nachbarschaft befragen zu müssen? Oder darf ich innerhalb des Baufensters erhöhen und den Rest beispielsweise als Dachterrasse nutzen?
Vielen Dank
Emily
Hallo,
hallo auch,
die Nachbarschaftsrechtliche Zustimmung ist natürlich wesentliches Kriterium für die (öffentlich-rechtliche) Genehmigungsfähigkeit - schließlich möchtest Du auch nicht, dass Dir Dein Nachbar Deine „privaten Rechte“ einfach so nimmt.
Allerdings sind Nachbarn erfahrungsgemäß oft durch konkrete (schöne!) Pläne zu überzeugen. So kannst Du von einem Architekten für die Abstimmug mit Deinem Nachbarn die zwei Varianten (was darf ich mit / ohne Deine Zustimmung bauen) skizzieren lassen …
Mit etwas „Darstellungsgeschick“ kann der Nachbar davon überzeugt werden, dass die Variante „mit Zustimmung“ sogar die schönere bzw. für ihn positivere Ausührung ist.
Allerdings musst Du berücksichtigen, dass Du nach der privatrechtlichen Genehmigung (Deines Nachbarn) auch die öffentlich-rechtliche Genehmigung der Genehmigungsbehörde benötigst (die Gemeinde hat ja den B-Plan mit einer bestimmten Absicht aufgestellt). Hierzu ist dann ein Ausnahme- / Befreiungsantrag zu stellen … zu dem nicht im Voraus sicher ist, dass er genehmigt wird.
Generell gilt für Dein (zu großes) Haus Bestandsschutz. Das heisst, dass es unverändert so bleiben kann - eine Aufstockung auf den jetzigen Außenmauern jedoch nicht zulässig ist (auch nicht, den Kniestock ein paar Steine zu erhöhen !).
Es sollten also eine konkrete Planung erfolgen - damit lässt sich Dein Ziel (mehr Platz) i.d.R. wesentlich besser erreichen, als über ausloten der „übergreifenden Regeln“.
Gruß
Tim
wir möchten ein Grundstück mit einem einstöckigen
Einfamilienhaus erwerben.
Im Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass man das Haus
grundsätzlich laut Bauplan um ein komplettes Stockwerk
aufstocken darf. Allerdings ist das Baufenster nun kleiner als
das bestehende Haus und wir müßten die Nachbarschaft befragen,
ob sie mit einer Aufstockung einverstanden wäre.
Was passiert nun, falls einer der Nachbarn verweigert? Darf
ein Nachbar grundsätzlich die Aufstockung verweigern oder nur
die Aufstockung im Bereich außerhalb des Baufensters? Geht es
hierbei um Volumen oder um Höhe, d.h. kann ich einfach nur den
Kniestock erhöhen ohne die Nachbarschaft befragen zu müssen?
Oder darf ich innerhalb des Baufensters erhöhen und den Rest
beispielsweise als Dachterrasse nutzen?
Vielen Dank
Emily