Baufinanzierung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe 2005 ein EFH gebaut. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Kredit auf 10 Jahre vereinabrt um die günstigen Zinsen zu nutzen. Parallel zur zu diesem Kredit wird ein Bausparer angespart der 2015 den Kredit ablösen wird. Nun bin ich am überlegen ob eventuell ein Umschuldung des Kerdites sinnvoll wäre. Vielleicht wäre ja eine weitere Zinsersparung möglich, was bei gleiche monatlicher Rate ja eine schnellere Tilgung bedeuten dürfte. Kann ich bei Einhaltung einen gewissen Kündigungsfrist ohne große Probleme und vor allem Kosten Umschulden und was müßte ich sonst noch beachten ?

Vielen Dank für alle Tips

Hy, Matze,
vielen Dank für Dein Vertrauen, Dich an mich zu wenden.
Wenn Du im für Kreditnehmer guten Zinsjahr 2005 Deinen Kredit für 10 Jahre fest abgeschlossen hast, bist Du auch an die Zinsbindung bis 2015 gebunden. Es sei denn, Deine Bank kommt Dir entgegen und stimmt einer vorzeitigen Umschuldung zu. Nur zweifel ich daran, ob Deine Zinsen heute besser wären als die aus 2005. Ferner gilt es zu berücksichtigen, das Deine Bank Dir für eine vorzeitige Auflösung des Altvertrages mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine sog Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen wird. Dies wird m.E. dazu beitragen, das sich bei Betrachtung aller Faktoren eine Umschuldung nicht lohnen wird. Was aber heute wichtig ist: Mach Dich bitte mal schon heute schlau, ob Deine Bausparkasse bei weiterhin planmässiger Besparung des Bausparvertrages Dir für 2015 auch weiterhin die Zuteilung in Aussicht stellt. Nicht das es da evtl in 2015 zu einer bösen Überraschung in Form einer weiterhin notwendigen Vorfinanzierung des Bausparvertrages kommt. In 2005 prognostizierte Zuteilungstermine (in diesem Fall 2015) müssen Stand heute nämlich nicht mehr zutreffen. In diesem Zuge frage auch gleich mal nach, zu welchem Effektivzins Dir dann das Bauspardarlehen gwährt wird. Von diesen beiden Antworten ist es abhängig was ich Dir im Hinblick auf zukünftige Finanzierungsentscheidungen weiter raten würde . Beste Grüße, Frank

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe 2005 ein EFH gebaut. Zum damaligen Zeitpunkt wurde
der Kredit auf 10 Jahre vereinabrt um die günstigen Zinsen zu
nutzen. Parallel zur zu diesem Kredit wird ein Bausparer
angespart der 2015 den Kredit ablösen wird. Nun bin ich am
überlegen ob eventuell ein Umschuldung des Kerdites sinnvoll
wäre. Vielleicht wäre ja eine weitere Zinsersparung möglich,
was bei gleiche monatlicher Rate ja eine schnellere Tilgung
bedeuten dürfte. Kann ich bei Einhaltung einen gewissen
Kündigungsfrist ohne große Probleme und vor allem Kosten
Umschulden und was müßte ich sonst noch beachten ?

Hallo,
grundsätzlich hört sich ihre überlegung gut an. Allerdings wird es relativ schwer
sein aus der Finanzierung heraus zu kommen.
Wenn sie das Objekt nicht verkaufen wollen
wird ihnen die bank keine Möglichkeit geben aus den
vertag zu kommen. Sie sollten versuchen so viel wie
möglich an sondertilgung zu tàtigen.
Gruß Weber

Vielen Dank für alle Tips

Antwort: Bei 10 Jahre Festschreibung wäre jetzt die Vorfälligkeit auszuhandel, falls überhaupt möglich. Ev. bei der gleichen Bank umschulden in CHF oder in JPY. Aber nur bei neutraler, guter fachlicher Beratung. Bsp. ist meistens wegen zu hoher Nebenkosten und zu schlechter Ansparverzinsung abzulehnen. Zu beachten ist, dass man alles richtig berechnet. Wenn man das nicht kann oder nicht will, dann „Gute Nacht“

Hallo Matze,

innerhalb der ersten zehn Jahre sieht das ganz schlecht aus :frowning: Die Bank kann zwar, wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abwinken. Sollte sie doch zustimmen, steht Dir aber auf jeden Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung ins Haus. Kurzum, das lohnt sich so oder so nicht.

Für ein Forwarddarlehen (also jetzt die Zinsen für später sichern) ist es noch zu früh, denn der Zinsaufschlag wäre definitiv zu hoch. Ein Angebot solltest Du aber sicherheitshalber einholen.

Ansonsten kannst Du die Erholungsphase an den Weltbörsen ausnutzen, um bis 2015 noch möglichst viel Wachstum mitzunehmen - anstatt Sondertilgungen zu leisten. Kommt das auch nicht in Frage, bleiben Dir wohl keine weitere Alternativen. Zumindest nichts, was ich als seriös bezeichnen würde.

Sorry, dass ich keine besseren Nachrichten für Dich habe, aber hier gibt es leider nichts zu beschönigen.

Viele Grüße
Stephan Heddinga

Hallo,

da das Darlehen eine 10-jährige Zinsfestschreibung hat, kann dieses nicht gekündigt werden. Mann kann sich ggf. mit der Bank einigen, dass dieses gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst bzw. umgeschuldet wird, aber dem muss die Bank nicht einwilligen und es würden Kosten auf Sie zukommen.

Liebe Grüße

Hallo „Matze“

einfach Frage mit vielen Varianten und einem deutlichen „ABER“

1.) Bankkredit mit 10 Jahren Laufzeit, nach 5 Jahren ablösen = Vorfälligkeitsentschädigung, damit stirbt eigentlich die Diskussion über einen Zinsvorteil etc.
ABER
2.)bei Dir steht die Bankfinanzierung noch unverändert in der usprünglichen Höhe bei der Bank in den Büchern. Die Tilgung geht derzeit in den Bausparer und erst wenn dieser Zuteilungsreif ist, wird die Restsumme entschuldet. Frag deinen Vermittler/Berater :smile:

Im Klartext: Das Bankdarlehen dient nur als Zwischenfinanzierung, bis der Bausparer angespart ist und dies OHNE TILGUNG bei der Bank!!
Wenn der Bausparer zuteilungsreif sit, wird umgewandelt in eine normales Bauspardarlehen und dann auch schnell entschuldet.

Hättest Du ein normales Bankdarlehen mit Zins und Tilgung abgeschlossen, dann wäre deine Logik sinnvoll.
Bei gleicher Monatsbelastung bedeutet ein niedriger Zins, automatisch auch einen höhere Tilgung und damit eine schnellere Entschuldung.

Fazit: Kein Handlungsbedarf gegeben, wenn Du zusätzlich etwas tun möchstest, dann spare monatlich zusätzlich Geld an, oder erhöhe die Einzahlungen in den Bausparer.

Gruß Uli

Hallo Matze,

solange die Zinsbindung noch läuft muss man die Bank um Erlaubnis fragen, ob man aus dem Darlehen raus darf. Falls ja darf die Bank eine Gebühr, die Vorfälligkeitsentschädigung, verlangen.

Ob sich das rechnet, muss man in Deinem Einzelfall prüfen. Eine Beratung macht da Sinn.

LG
Jan Hönle
www.baufi-tipp.de

Hallo,

zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie kein Recht haben, den Kredit vor Auslauf der Zinsbindung zu kündigen. Erstmals wäre also eine Neuvereinbarung erst in 2015 möglich.

Durch die Kombination mit dem Bausparvertrag haben Sie sich damals die Option gesichert, ab 2015 das Bankdarlehen durch ein Bauspardarlehen - mit den entsprechend günstigen Zinsen - umfinanzieren zu können. Wenn Sie jetzt mit der Besparung des Bausparvertrages aufhören und mit einer Tilgung des Darlehens beginnen, ist dieser ursprüngliche Plan natürlich dahin.

Bezüglich der Kündigung sind Sie auf das Wohlwollen der Bank angewiesen, die selber entscheiden kann, ob und unter welchen Bedingungen Sie Ihre vorzeitige Kündigung des Vertrages annehmen will. In der Regel lohnt solch eine Kündigung aber nicht.

Der Weg wäre also zunächst zu Ihrer Bank. Erklären Sie dort Ihren Wunsch und lassen Sie sich beraten, ob ein solcher Schritt sinnvoll wäre und ob und wie die Bank dem zustimmen würde.

Mit freundlichen Grüssen

hängt immer von der vorfälligkeit ab. angebt der finanzierenden bank einholen und dann weitere wege einschlagen.