Planen in geraumer Zeit einen Hausbau. Sind derzeit in der Abbezahlungsphase unserer ETW - haben bereits ca. 60 % der ETW-Darlehen abbezahlt. Haben uns im letzten Jahr auch ein Grundstück (für den Hausbau) gekauft. Haben hier ca. 15 % des Grundstücks-Darlehens abbezahlt. Jetzt heir die eigentliche Frage - für den Hausbau werden ja zur Baufinanzierung wieder Eigenmittel eingesetzt werden (müssen). Wer kann mir sagen was hier alles angesetzt werden darf ?!? Können wir die Beleihungsgrenzen um die bereits abbezahlten Darlehenssummen drücken ?!? Hintergrund - der Darlehenszins für das Haus soll so gering wie möglich gehalten werden, sprich die Beleihung soll dementsprechend niedrig sein. Die ETW soll nach Bezugsfertigkeit des Hauses verkauft werden - wer kennt sich hier mit Verhandlungsmöglichkeiten bei der Bank / sonstig in Frage kommende Kreditgeber aus ?!? Bitte hierzu um schnellstmögliche Rückantworten. Vielen Dank an Euch alle an dieser Stelle schon mal !!!
Eigenmittel eingesetzt werden (müssen). Wer kann mir sagen was
hier alles angesetzt werden darf ?!?
Eure Guthaben, ggf. Eigenleistung beim Neubau, evt. Darlehen, die Ihr auf die Wohnung aufnehmt und dann beim Neubau als Eigenkapital einsetzt.
Beleihungsgrenzen um die bereits abbezahlten Darlehenssummen
drücken ?!?
Nicht während der Zinsbindungsfrist.
Hintergrund - der Darlehenszins für das Haus soll
so gering wie möglich gehalten werden, sprich die Beleihung
soll dementsprechend niedrig sein.
Was versprichst Du Dir davon ? Der Unterschied der Zinssätze ist im Promillebereich, die Ersparnis also nicht relevant.
Bezugsfertigkeit des Hauses verkauft werden - wer kennt sich
hier mit Verhandlungsmöglichkeiten bei der Bank / sonstig in
Frage kommende Kreditgeber aus ?!?
Ich, ich verdiene admit zum teil meinen Lebensunterhalt.
Planen in geraumer Zeit einen Hausbau. Sind derzeit in der
Abbezahlungsphase unserer ETW - haben bereits ca. 60 % der
ETW-Darlehen abbezahlt. Haben uns im letzten Jahr auch ein
Grundstück (für den Hausbau) gekauft. Haben hier ca. 15 % des
Grundstücks-Darlehens abbezahlt. Jetzt heir die eigentliche
Frage - für den Hausbau werden ja zur Baufinanzierung wieder
Eigenmittel eingesetzt werden (müssen). Wer kann mir sagen was
hier alles angesetzt werden darf ?!? Können wir die
Beleihungsgrenzen um die bereits abbezahlten Darlehenssummen
drücken ?!?
Natürlich wird das zurückgezahlte Darlehen wie Eigenkapital behandelt.
Außerdem könnt ihr für eure Wohnung eine Verkaufpreiszwischenfinanzierung bei der Bank aufnehmen, die bei Wohnungsverkauf auf einen Schlag bezahlt wird
Hintergrund - der Darlehenszins für das Haus soll
so gering wie möglich gehalten werden,
soll er das nicht immer?? 
sprich die Beleihung
soll dementsprechend niedrig sein. Die ETW soll nach
Bezugsfertigkeit des Hauses verkauft werden - wer kennt sich
hier mit Verhandlungsmöglichkeiten bei der Bank / sonstig in
Frage kommende Kreditgeber aus ?!?
Bei Verkauf der Whg könnt ihr das Darlehen sofort zurückzahlen, natürlich gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank oder ihr benutzt das Darlehen für euer neues Objekt mit einem sogenannten Pfandwechsel auf das neue Objekt.
Bitte hierzu um
schnellstmögliche Rückantworten. Vielen Dank an Euch alle an
dieser Stelle schon mal !!!
lg
Stefan