Baufinanzierung (GmbH)

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

folgender Grundgedanke schwebt mir vor:

  • Kauf eines EFH über die eigene Firma (GmbH)
  • Vermietung dieses EFH an mich - den Geschäftsführer
  • Finanzierung des Kaufpreises über die Bank

Meine Frage(n):

Wäre eine Finanzierung möglich, indem der Kaufpreis zu 100%
als Darlehen aufgenommen wird und die sonst üblichen 20% Eigenkapital
entweder über den Kontokorrentkredit finanziert, oder aber durch
eine private Bürgschaft des Geschäftsführer (also meinereiner)
abgesichert wird ? Machen die Banken sowas mit ? - ausreichende
Bonität natürlich vorausgesetzt.

Ist es möglich zwischen der GmbH und dem Mieter (also wieder meinereiner) eine Art Mietkaufvertrag zu schließen, damit das
Eigentum spätestens bis zum Rentenalter ins Privatvermögen
übergegangen ist ? Oder wie mach ich das am Besten ?

Danke für die Antworten

Gruss
Olli

Hi,

da solltest du deinen StB oder einen unabhängigen Fin-Berater einschalten und den fragen, ob er das sog. "Mehrkontenmodell kennt.

Zur not kann ich dir einen nennen.

geht „ungefähr“ so:

Firma kauft Gebäude!
Finanzierung 100%
Tilgung 0
Zinszahlungen sind Betriebsausgaben.

Privatmann zahlt Tilgung auf ein Privatkonto (KLV)
Privatkonto wird als Sicherheit zusätzlich an Bank abgetreten.
Wenn Privatkonto Finanzierungshöhe erreicht hat, wird Kredit abgelöst und die GmbH überträgt das Eigentum an den Privatmann, weil der das Darlehen abgelöst hat.

gruss

Hört sich gut an, aber …

Geht die Tilgung nur privat ?
Schließlich muß ich das von meinem bereits
teuer versteuertem Gehalt leisten …

Wessen Bonität ist dann wichtig ?
Privat bin ich zwar „sauber“, hab jedoch 2 unterhaltspflichtige
Kinder … eine „normale“ private Finanzierung bekomm ich genau
aus diesem Grund nicht durch. Der GmbH geht`s gut und ist absolut Schuldenfrei.

Gruss

Olli

Hallo,

da solltest du deinen StB oder einen unabhängigen Fin-Berater
einschalten und den fragen, ob er das sog. "Mehrkontenmodell
kennt.
Zur not kann ich dir einen nennen.

Nenn ihm lieber eine Bank, die solche Spielchen mitspielt.

geht „ungefähr“ so:

Firma kauft Gebäude!
Finanzierung 100%
Tilgung 0
Zinszahlungen sind Betriebsausgaben.

Privatmann zahlt Tilgung auf ein Privatkonto (KLV)
Privatkonto wird als Sicherheit zusätzlich an Bank abgetreten.
Wenn Privatkonto Finanzierungshöhe erreicht hat, wird Kredit
abgelöst und die GmbH überträgt das Eigentum an den
Privatmann, weil der das Darlehen abgelöst hat.

Jo, und mit der Insolvenz der GmbH sind Grundstück und KLV Vergangenheit. Gerade gehabt. Das wissen auch die Banken. Doof sind se ja nich.

Gruß Oskar

Nenn ihm lieber eine Bank, die solche Spielchen mitspielt.

Der Fin-Berater, den ich kenne, kennt auch die Bank, die das mitmacht.

Jo, und mit der Insolvenz der GmbH sind Grundstück und KLV
Vergangenheit. Gerade gehabt. Das wissen auch die Banken. Doof
sind se ja nich.

Das hoffe ich, denn auch für den Fall sollte man vorsorgen und den Kunden natürlich weitgehend beraten und alle Eventualitäten einbeziehen. Eine GmbH die 1 Jahr alt ist und in einer Branche arbeitet, die dem Tode geweiht ist, sollte mit solch einer fin natürlich nicht ausgestattet werden.

auch vor insolvenzen kann das beste fin-Modell nicht retten. deine Einlassung hieße im Schluß: eine Finanzierungen für Selbständige oder GmbH-Gesellschafter.

gruss

Hört sich gut an, aber …

Geht die Tilgung nur privat ?

Wenn du als Geschäftsfführer nicht soviel Einkommen hast, daß du die Tilgungsleistung erbringen kannst, dann verzichte auf den Hauskauf.

Schließlich muß ich das von meinem bereits
teuer versteuertem Gehalt leisten …

Sehr kurzfristig und nicht ausgedacht. Dafür sind ja „alle“ Zinsen und Kosten" Betriebsausgaben. Die Steuern die du da sparst soltlen dir eigentlich die tilgung schon ermöglichen.

Wessen Bonität ist dann wichtig ?

eine GmbH ist nie alleine „gut“, sondern immer nur so gut wie die Gesellschafte und deren Haftungsvermögen.

Privat bin ich zwar „sauber“, hab jedoch 2
unterhaltspflichtige
Kinder … eine „normale“ private Finanzierung bekomm ich
genau
aus diesem Grund nicht durch.

das ist sehr eigenartig. Aber ohne eine genaue Analyse der privaten Verhältnisse und der Bilanzen der GmbH kann ich hier eh nix sagen. dieses Kontenmodell funktiniert natürlich nur bei sehr guten Bonitäten.

Der GmbH geht`s gut und ist
absolut Schuldenfrei.

wenn es der GmbH gut geht, ist nicht zu verstehen, daß der Geschäftsführer keine Finanzierung bekommt. Da paßt was nicht.

gruss

Was noch dazugehört:

es ist dabei natürlich nicht die übliche 1% - 35 Jahre Finanzierung möglich.

Es sollte schon eine mindestens 10%-ge Tilgung leistbar sein. Bei einer KLV maximal 12 Jahre Laufzeit.

gruss

Hallo local,
wieder einmal ein sehr guter Tip. Dafür und die Beschreibung der Tücken ist das Sternchen verdient. Die Konstelation kennen nicht viele.

Nach vielen Anfragen kann ich auch bestätigen das die GmbH gewissen Grundvorraussetzungen erfüllen (Zinsleistung gesichert, positiver Geschäftsbetrieb mit Historie, etc.) und der Geschäftsführer/Inhaber im gleichen Rahmen seine Verpflichtungen sicherstellen muß (Tilgungsleistung ist p.a. meist mind. 10% oder eine entsprechend hohe Einmalzahlung, daher auch ein meist der Tätigkeit entsprechendes Gehalt/Einkommen).

Meist rächt es sich hier wenn Geschäftsführer ihrer GmbH ihr Einkommen bewußt kleinhalten oder die Gesellschaft bewußt mit Kosten behaftet wurde (Erlangung steuerlicher Vorteile,etc.). Hier ist eine Umstellungsphase von MW 2-3 Jahren nötig um dieses dann positiv der Bank darzustellen.

Zu Risiken oder Nebenwirkungen fragen Sie ihren Steuerberater und Banker.

Gruß
Martin

Wenn Privatkonto Finanzierungshöhe erreicht hat, wird Kredit
abgelöst und die GmbH überträgt das Eigentum an den
Privatmann, weil der das Darlehen abgelöst hat.

Dazu kommt dann noch die marktübliche Miete. Entweder als echter Mietvertrag oder als vGA.

hm, ja, aber berechne in all diese Vorteile doch bitte auch mit ein, dass die Zinsen zuerst mal bezahlt werden müssen und das in voller Höhe und das die gesamt Laufzeit da keine Tilgungen geleistet werden, der steuerpflichtige Veräußerungsgwinn unter Umständen nicht unerheblich ist, Die Beiträge zur KLV sich steuerlich künftig eher gar nicht mehr auswirken und der verkauf auch noch Grunderwerbsteuerpflichtig ist, die GmbH Mieteinnahmen hat.
Müsste man alles kalkuieren und erst dann entscheiden.

hm, ja, aber berechne in all diese Vorteile doch bitte auch
mit ein, dass die Zinsen zuerst mal bezahlt werden müssen und
das in voller Höhe und das die gesamt Laufzeit da keine
Tilgungen geleistet werden,

Das ist dasselbe wie eine Fin mit KLV-Tilgung. Du hast vergessen die Haben-Zinsen des Ansparkontos gegenzurechnen. Zudem kommen ja noch die Zinserträge aus der KLV dazu. also zweimal positiv-Zins gegen den Darlehenszins!

der steuerpflichtige
Veräußerungsgwinn unter Umständen nicht unerheblich ist,

Die Frage ist, ob eine Veräußerungsgewinn überhaupt entsteht. Da ja ein dritter die Hypothek/Darlehen tilgt und damit das Eigentum erwirbt. Veräußerung 100Tsd. gegen Darlehen 100Tsd. Wo ist Gewinn?

Die

Beiträge zur KLV sich steuerlich künftig eher gar nicht mehr
auswirken

Die Vorsorgeaufwendungen für eine GF einer GmbH bleiben erhalten.

und der verkauf auch noch Grunderwerbsteuerpflichtig

Eien zu vernachlässigende Größe.

ist, die GmbH Mieteinnahmen hat.

Ebenfalls gestaltbar und gegen die zinsaufwendungen geringere Einnahmen als Ausgaben.

Müsste man alles kalkuieren und erst dann entscheiden.

Der Frager suchte auch nur ein Modell, ob das machbar und günstig ist, soltle ein Berater und/oder StB natürlich durchrechnen.

gruss

Die Frage ist, ob eine Veräußerungsgewinn überhaupt entsteht.
Da ja ein dritter die Hypothek/Darlehen tilgt und damit das
Eigentum erwirbt. Veräußerung 100Tsd. gegen Darlehen 100Tsd.
Wo ist Gewinn?

Die in der Zwischenzeit vorgenommene Abschreibung.

oh je!

Das ist dasselbe wie eine Fin mit KLV-Tilgung. Du hast
vergessen die Haben-Zinsen des Ansparkontos gegenzurechnen.
Zudem kommen ja noch die Zinserträge aus der KLV dazu. also
zweimal positiv-Zins gegen den Darlehenszins!

Wo hast du denn zweimal den Positivzins her?
Entweder Anparkonto ODER KLV, oder verstehe ich das falsch?
Sonst würde die Belastung ja ins uferlose wachsen.
Gibt dann nur einmal Positiv.Und die sind niedriger als die Sollzinsen, zumal wenn das Haus bis unter das Dach beliehen ist.

Die Frage ist, ob eine Veräußerungsgewinn überhaupt entsteht.
Da ja ein dritter die Hypothek/Darlehen tilgt und damit das
Eigentum erwirbt. Veräußerung 100Tsd. gegen Darlehen 100Tsd.
Wo ist Gewinn?

wurde teilweise schon beantwortet:
Buchwert ist dem Verkehrswert gegenüberzustellen.
Nicht nur die AfA geht weg, sondern zu berücksichtigen sind zusätzlich evt. Wertsteigerungen im Laufe von 12 Jahren eher wahrscheinlich.

Die Vorsorgeaufwendungen für eine GF einer GmbH bleiben
erhalten.

Das kannst du so nicht sagen: Er kann gerade mal noch 2.400,–€ pro Jahr für alle Vorsorgeaufwendungen absetzen, die nicht als Rentenversicherung gelten.
Und eine KLV ist keine Rentenversicherung.
Da der Mensch wohl eine Krankenversicherung hat, ist die KLV praktisch nutzlos.

und der verkauf auch noch Grunderwerbsteuerpflichtig

Eien zu vernachlässigende Größe.

Na ja, mit Notar kommen da locker 5% zusammen.
Macht bei einem klein Häuschen von ca. 250.000,–Taler immerhin so an die 12.000,00 aus versteuerten Geld aus.

… Mieteinnahmen…
Ebenfalls gestaltbar und gegen die zinsaufwendungen geringere
Einnahmen als Ausgaben.

Schon, schon, aber bezahlen muss er sie real, und zwar in angemesserner Höhe aus versteuertem Einkommen, sonst wird diese ganze konstruktion nicht anerkannt.
Und so richtig überzeugen tuts mich deshalb nicht:
Ich nehme mal die Werte aus meiner Heimat hier: Häusle in Stuttgart:
250.000,-- Darl. zu 5% macht 12.500,00 Zins + AfA (die durch Veräusserungsgewinn wieder eingeholt wird)
Miete für ein nettes Haus ca. 1.000,–mtl. = 12.000,–Mieteinnahmen.
So, und dann alle die oben erwähnten Nachteile noch dazu.

Müsste man alles kalkuieren und erst dann entscheiden.

Eigentlich: Ist dieses Modell Müll, birgt mehr Risiken und vor Belastungen als Vorteile.
Wird aber gerne von Versicherungsvertretern empfohlen.

oh je!

Ich merke, daß du dieses Modell für dich abgehakt hast, also lohnt es sich mit nicht dir darüber zu diskutieren ob man nun besser Ferrari oder Golf fährt, es hat beides etwas für und gegen sich.

Das ist dasselbe wie eine Fin mit KLV-Tilgung. Du hast
vergessen die Haben-Zinsen des Ansparkontos gegenzurechnen.
Zudem kommen ja noch die Zinserträge aus der KLV dazu. also
zweimal positiv-Zins gegen den Darlehenszins!

Wo hast du denn zweimal den Positivzins her?

sorry dachte gerade an das letzte Modell, das ich gesehen ahbe, da wurden sowhl zwei KLV als auch ein Ansparkonto bedient.

Entweder Anparkonto ODER KLV, oder verstehe ich das falsch?

ein du kennst halt ncith alle gestaltungsmöglichkeiten, die es in diesem Modell gibt. Aber: Ob es sich lohnt und rechnet hängt von den beteiligten und eren Zielen ab. Pauschal betrachtet hast du einfach recht. wenn man das aber speziell auf die ziele betrachtet „kann“ dieses Modell seine Vorteie haben.

Sonst würde die Belastung ja ins uferlose wachsen.

Ich sprach auch von einer Tilgung nicht unter 10% das ist zwar viel aber nciht uferlos.

Gibt dann nur einmal Positiv.Und die sind niedriger als die
Sollzinsen, zumal wenn das Haus bis unter das Dach beliehen
ist.

Dafür sind die Sollzinsen „Betriebsausgaben“ und die Habenzinsen können u.U. freigestellt sein!

Die Frage ist, ob eine Veräußerungsgewinn überhaupt entsteht.
Da ja ein dritter die Hypothek/Darlehen tilgt und damit das
Eigentum erwirbt. Veräußerung 100Tsd. gegen Darlehen 100Tsd.
Wo ist Gewinn?

wurde teilweise schon beantwortet:
Buchwert ist dem Verkehrswert gegenüberzustellen.

Deswegen ja die kurze Laufzeit über 12 Jahre, es geht aber auch kürzer.

Nicht nur die AfA geht weg,

Nun ob ich aus Not gekaufte Büromaschinen für die Abschreibungbuchung meines Stb. kaufe, oder das Haus finanziere da ist das zweite doch besser. (vorausgesetzt die GmbH macht zu versteuernde Gewinne)

sondern zu berücksichtigen sind

zusätzlich evt. Wertsteigerungen im Laufe von 12 Jahren eher
wahrscheinlich.

Frau STb. welche Wersteigerungen haben Immobilien in den letzten 12 Jahren denn z.B. gehabt?

Die Vorsorgeaufwendungen für eine GF einer GmbH bleiben
erhalten.

Das kannst du so nicht sagen: Er kann gerade mal noch
2.400,–€ pro Jahr für alle Vorsorgeaufwendungen absetzen, die
nicht als Rentenversicherung gelten.

Und was ist mit der Variante der GF-Versicherung? (wenn man klaubt findet man immer Stolpersteine, aber man sollte auch die ganze Variantenvielfalt kennen, bevor man diese Modell zersägt)

Und eine KLV ist keine Rentenversicherung.

Es ist ja noch ncith gesagt auf wen oder wie diese KLV gestellt ist, siehe vor.

Da der Mensch wohl eine Krankenversicherung hat, ist die KLV
praktisch nutzlos.

Es lebe der StB. bleibt bei der beartung in Steuerfragen, aber beschäftigt euch nciht mit Finanzierungen.

und der verkauf auch noch Grunderwerbsteuerpflichtig

Eien zu vernachlässigende Größe.

Na ja, mit Notar kommen da locker 5% zusammen.

Wer sagt denn, dass eine Umschreibung unbedingt notwendig ist?

Macht bei einem klein Häuschen von ca. 250.000,–Taler
immerhin so an die 12.000,00 aus versteuerten Geld aus.

es sei denn man formuliert z.B. in der Übertragung, daß Kaufnebenksoten von der GmbH übernommen werden und verkürzt damit den Kaufpreis/Übertragungswert.

… Mieteinnahmen…
Ebenfalls gestaltbar und gegen die zinsaufwendungen geringere
Einnahmen als Ausgaben.

Schon, schon, aber bezahlen muss er sie real, und zwar in
angemesserner Höhe aus versteuertem Einkommen, sonst wird
diese ganze konstruktion nicht anerkannt.

es sei denn man vermietet nicht an den GF sondern an einen Dritten und der vermietet an den GF unter.

Und so richtig überzeugen tuts mich deshalb nicht:

Klar bist ja auch nur ne StB.

Ich nehme mal die Werte aus meiner Heimat hier: Häusle in
Stuttgart:
250.000,-- Darl. zu 5% macht 12.500,00 Zins + AfA (die durch
Veräusserungsgewinn wieder eingeholt wird)
Miete für ein nettes Haus ca. 1.000,–mtl. =
12.000,–Mieteinnahmen.
So, und dann alle die oben erwähnten Nachteile noch dazu.

Und was ist mit den nicht zu zahlenden Steuern? (Was meine Argumentation zerstört, das erwähne ich auch nicht)

Müsste man alles kalkuieren und erst dann entscheiden.

Eigentlich: Ist dieses Modell Müll, birgt mehr Risiken und vor
Belastungen als Vorteile.
Wird aber gerne von Versicherungsvertretern empfohlen.

eben nciht von Versicherungsvertretern, sondern von unabhängigen Finanzberatern, weil die mit utnerschiedlichen gesellschaften diese Konstellationen zusammenstricken können. damit hat das FA auch keine so leichten Angriffsmöglichkeiten.

Nochmal: wie das Modell letztlich aussieht und ob es das Modell sein kann für die angedachte Fin, das entscheiden die persönlichen Umstände und die situation der GmbH.

Natürlich kann ich eine Situation kreieren, wo das passt und du kreierst ne Sitauation wo´s nicht paßt, dann streiten wir halt drei Jahre und du hast recht und ich auch.

gruss

Deswegen ja die kurze Laufzeit über 12 Jahre, es geht aber
auch kürzer.

und dann hast du die ganzen Erträge aus der KLV Steuerpflichtig.

Es ist ja noch ncith gesagt auf wen oder wie diese KLV
gestellt ist, siehe vor.

nun, eine KLV ist eine KLV und bleibt eine KLV.
Egal auf wen die läuft.

Es lebe der StB. bleibt bei der beartung in Steuerfragen, aber
beschäftigt euch nciht mit Finanzierungen.

tja, wir armen Hunde haben dann in der Regel 5 Jahre später das heulende Elend von uns sitzen, wenn diese Supermodelle nicht richtig aufgehen und ich weiss nicht wieviele Verpflichtungen eingegangen wurden.

es sei denn man vermietet nicht an den GF sondern an einen
Dritten und der vermietet an den GF unter.

ach du meine Güte!

Klar bist ja auch nur ne StB.

…mit vielen Jahren leidvoller Erfahrung mit Vermögenberatern…

Deswegen ja die kurze Laufzeit über 12 Jahre, es geht aber
auch kürzer.

und dann hast du die ganzen Erträge aus der KLV
Steuerpflichtig.

Na, macht das Pflücken spass? Ich sprach an dieser stelle lediglich von laufzeiten des Ansparkontos, daß eine Ansparung in einer KLV die 12 Jahre nciht utnerschreiten sollte, ist dem Dümmsten klar, aber StB müssens natürlich betonen, auch wenns nicht dahin passt. Betonung: Laufzeit hiess lediglich Laufzeit der Finanzierung!

Es ist ja noch ncith gesagt auf wen oder wie diese KLV
gestellt ist, siehe vor.

nun, eine KLV ist eine KLV und bleibt eine KLV.
Egal auf wen die läuft.

Tautologien helfen bei Argumentationsarmut immer weiter. Was wolltest du damit sagen?
Dass eine GF-Versicherung mit KLV nicht gut ist.
du hast recht, aber du kannst auch Unrecht haben, weill es vom Einzelfall abhängt.

du meinst eine KLV als Fin-Instrument ist schlecht? Du hast recht, aber du kannst auch Unrecht haben.

solange du nicht kapieren willst, dass ich lediglich ein Modell vorgestellt habe, daß im Einzelfall gut und im anderen Einzelfall schlecht ist, und ich es nicht als „Das Superding“ dargestellt habe, darfst du natürlich weiterpfücken, wenn es dir Spass macht.

Es lebe der StB. bleibt bei der beartung in Steuerfragen, aber
beschäftigt euch nciht mit Finanzierungen.

tja, wir armen Hunde haben dann in der Regel 5 Jahre später
das heulende Elend von uns sitzen, wenn diese Supermodelle
nicht richtig aufgehen und ich weiss nicht wieviele
Verpflichtungen eingegangen wurden.

Nun: Erstens ist es kein Alltagsmodell
Zweitens wird es genauer geprüft und gerechnet als jede andere Finanzierung, weil die Risiken natürlich hoch sind.
Wenn die bei der Prüfung anwesenden StB und Banker Nieten sind und das Modell so umstricken, daß es gute provisionen gibt, dann kanns am Ende natürlich schon mal nicht aufgehen.

es sei denn man vermietet nicht an den GF sondern an einen
Dritten und der vermietet an den GF unter.

ach du meine Güte!

Ja ich weiss eine Gestaltungsvariante zuviel für dich.

Klar bist ja auch nur ne StB.

…mit vielen Jahren leidvoller Erfahrung mit
Vermögenberatern…

siehste, das kann ja auch nicht gut gehen, wenn du mit vermögensberatern zusammenarbeitest. Arbeite doch lieber mit Finanzierungsberatern zusammen, die reichlich Erfahrungen im Großinvestment udn Firmenfinanzierungen haben.

denn Merke: so wie Steuerberater lediglich imstande sind dem FA etwas zu verraten, so sind Vermögensberater nur fähig Vermögen zu verraten.

gruss

Eine Abschreibung ist kein Veräußerungsgewinn.
Und es ist durchaus erlaubt zum Buchwert zu verkaufen, oder?

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

es sei denn man vermietet nicht an den GF sondern an einen
Dritten und der vermietet an den GF unter.

ach du meine Güte!

Ja ich weiss eine Gestaltungsvariante zuviel für dich.

Nö, das kapier ich schon noch.
Gerade so.
Aber denk doch DAS mal in aller Konsequenz durch, u.a.auch für den Strohmann/Strohfrau
§42AO erwähne ich nur mal noch so als Tüpfelchen auf das i.

Und: Wenn Vermögens-/Finanzierungs- oder sonstige Berater endlich mal für ihre Beratungen haften müssten, würden sie uns StB nicht mehr als konservative Spießer betrachten.

Ansonsten ist mir hier nun meine Zeit zu Schade.
Du kennst ja unsere Stundensätze.

Eine Abschreibung ist kein Veräußerungsgewinn.
Und es ist durchaus erlaubt zum Buchwert zu verkaufen, oder?

Natürlich ist das erlaubt.
Für die Folgen davon fragen Sie aber dann doch besser das Finanzamt oder Ihren Steuerberater.