Baufinanzierung - Verwendung Modernisierungsanteil

Hallo zusammen,

Familie XY hat bei der Festlegung der Höhe ihres Immobiliendarlehens eine Summe von 20.000 Euro für Modernisierungen eingeplant.

Sie plant u. a. neue Fliesenverlegung, einen Kellerraumausbau, ein paar Maler- und Wandbelagsarbeiten, Teppichverlegung, eine neue Wand zu ziehen, den Einbau eines Kamins, die Anpassung/Erweiterung der mitzunehmenden Küche.

Einige dieser Arbeiten dürfen jedoch lt. der Finanzmaklerin nicht vom o. a. Modernisierungsanteil bestritten werden.

Wie strikt sind diese Vorgaben zu sehen und wie stark wird kontrolliert, ob man sich an ebendiese Vorgaben hält.

Es ist übrigens schon klar, dass Familie XY mit den 20.000 Euro nicht all die Arbeiten abdecken können wird. Trotzdem würde mich mal interessieren, wie streng die Ausgaben seitens der Bank kontrolliert werden.

Danke vorab und viele Grüße
Kirsten

Wie strikt sind diese Vorgaben zu sehen und wie stark wird
kontrolliert, ob man sich an ebendiese Vorgaben hält.

Das hängt von der Bank ab und wie pngelig diese ist und zweitens hat der Finanzierungsgrad einen Einfluß. Je höher der Fremdkapitalanteil ist, umso genauer sehen die Banken hin.

Hallo,

je nach Vetrauen in den Kreditnehmer wird nur nach mehr oder weniger genauer Prüfung der vorgelegten Rechnungen häppchenweise Geld frei gegeben. Verwendet werden darf es im Rahmen einer Immobilienfinanzierung üblicherweise nur für die Dinge, die dann auch zur Sicherung der Darlehensforderung dienen. D.h. wenn ich dann trotzdem eine Rechnung für Dinge einreiche, die nicht darunter fallen (z.B. Küchenmöbel), dann wird man aufgrund dieser Rechnung einfach kein Geld freigeben.

Gruß vom Wiz

Das hängt von der Bank ab und wie pngelig diese ist

Welchen Ruf genießt denn die z. B. die… äääh… INGDiBa? ;-D

Hi,

auch bei der Genannten muss der Finanzierungsplan aufgehen. D.h. Die Gesamtkosten werden aufgeschlüsselt und müssen dann mit den zur Verfügung stehenden Kapitalmitteln (Eigenes/ Fremdes Geld und Eigenleistungen) abgedeckt werden. Das eigene einzubringende Geld muss nachgewiesen werden.

Wie wollt Ihr denn z.B. die Kosten für das einziehen der Wand begleichen, wenn das Geld schon für die Tapeten und die Böden weggegangen ist?
Genau das darf nicht passieren! Hier hat die Bank ein Auge drauf.
Und nur mal so zum überdenken… wenn die Bank Gelder auszahlt, diese aber nicht vertragsgemäß verwendet werden, kann eine Bank -wenn sie sich benachteiligt fühlt und die Besicherung sowieso schon mehr als knapp ist - auch das Darlehen kündigen. (So z.B. wenn die Wand garnicht eingebaut wurde und dafür die nicht finanzierbaren Kosten beglichen wurden).

Ein ordentlicher Berater kann hier normalerweise Wege aufzeigen, wie so etwas ohne Gefahren bewältigt werden kann wenn die Möglichkeit besteht!
Ansonsten muss halt das Geld über einen normalen Kredit laufen… so die Bonität ausreichend ist.