Wir wollen gerne bauen und suchen schon lange ein geeignetes Grundstück, was sich leider als sehr schwierig erwiesen hat. Die Stadt hat kein und der rest ist in Privater Hand. Wir werden natürlich für diese Privatgrundstücke noch Kaufanfragen stellen aber dazu müssen wir noch die Eigentümer ausfindig machen.
So meine frage jetzt:
Wir haben eine richtig schöne Ecke gefunden, das leider Ackerland ist, zwischen diesen Ackerland stehen Häuser, würden wir für diese Baulücke (falls das überhaupt eine ist) eine Baugenehmigung bekommen?
vielen Dank für den Link. Leider ist es keine Baulücke. Eine Baulücke ist eine freie Fläche die zwischen einer linken und rechten Bebauung liegt. Hier am Beispiel eindeutig zu erkennen, dass die Bebauung an der Straße endet. Es wäre zu prüfen, ob eine rückwärtige Bebauung in zweiter Reihe möglich ist. Da es bisher dort noch keine 2. Reihe gibt, kann ich mir auch das nicht vorstellen.
ihr müßt erst einmal raus finden ob dieses Grundstück schon im Bebauungsplan mit drin steht. Wenn dieses Grundstück drin steht, dürft ihr darauf Bauen.
Also ich war heute in der Gemeinde. Dort haben wir uns erst mal den flächennutzungsplan angeschaut. Dieses Ackerland ist im flächennutzungsplan als mögliches Bauland gekennzeichnet, also er ist für irgendwann mal als Bauland geplant. Eine genehmigung wär möglich, natürlich kommen da viele kosten dazu aber dafür bezahle ich für das Land ja selbst nicht viel. So die von der Gemeinde sagten ich könnte eine Bauvoranfrage stellen aber ich wär nicht der erste, damals scheiterte es daran das von der Nachbarschaft wiederspruch gekommen ist.
Was soll ich den jetzt tun außer das ich die nachbarschaft mit Kuchen begrüße und bitte um Einverständnis.
Können die Nachbarn den einfach so ablehnen und gut ist? Schlieslich ist das Land als Bauland mal vorgesehen.
Dein Link funktioniert leider nicht ohne daß man sich einloggt
Die Frage ist einfach zu beantworten. Das Grundstück muss innerhalb der Ortschaft liegen. Das Baugebiet für die Ortschaft wird in der Ortssatzung durch die Kommune festgelegt.
Dann gelten je nach Planstand ein Bebauungsplan oder §34 BauGB.
Ist das Grundstück nicht Bestandteil der Ortssatzung gelten die Bestimmung für Bauen im Aussenbereich §35 BauGB. Es kann ein Antrag auf Aufnahme in die Ortssatzung gestellt werden der vom Gemeinde- oder Stadtrat beschlossen werden musss.