Baugenehmigung

Liebe/-r Experte/-in,
mal angenommen, man hätte einen genehmigten Bauplan für ein Haus. Wie lange wäre wohl so ein bauplan gültig?
lg babi

Das ergibt sich aus dem Text der Baugenehmigung bzw. der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes in dem die Genehmigung erteilt wurde.

Für NRW gilt z. B. die Gültigkeit einer nicht ausgenutzten Baugenehmigung von drei Jahren bzw. ein Jahr nach Unterbrechung der Bauarbeiten.

Baugenehmigungen können verlängert werden soweit sich die maßgebliche Rechtslage nicht verändert hat. Eine Baugenehmigung, die weniger als ein Jahr abgelaufen ist, kann auch noch rückwirkend verlängert werden.

Hallo Babi,

ein Bauplan alleine stellt noch keine Baugenehmigung dar. Zu einer Baugenehmigung gehören die Pläne, Baubeschreibung, Stellplatzberechnung und weitere Bauvorlagen. Die Gültigkeitsdauer einer Baugenehmigung ist zumindest nach unserer Hessischen Bauordnung auf 3 Jahre begrenzt. Danach kann man sie aber verlängern lassen. Wurde nach 3 Jahren mit dem Bauvorhaben nicht begonnen und wurde keine Verlängerung beantragt, verfällt die Genehmigung. Will man das Vorhaben danach umsetzen, ist die ganze Sache neu zu beantragen und genehmigen zu lassen.

Alleine mit einem Bauplan, auf dem ein Genehmigungsstempel ist, kann man aber wie gesagt nichts anfangen.

Gruß,
Udo

Hallo,
die Genehmigung ist vom Genehmigungsdatum 3 Jahre gültig, das gilt in BW, in anderen Bundesländern dürfte aber das gleiche gelten.
Besser ist einfach bei der Baubehörde anfragen.

MfG
A.D.

Hallo -Gabi,

eine Baugenehmigung ist in Baden-Württemberg drei Jahre lang gültig, in anderen Bundesländern kann das anders sein, das regelt die jeweilige Landesbauordnung. Innerhalb dieser drei Jahre kann als das Gebäude wie genehmigt errichtet werden.Danach ist eine neue Baugenehmigung einzuholen, also eine neuer Bauantrag zu stellen. Ob es auch einfacher geht bittwe beim Bauordnungsamt erfragen.

Schöne Grüße
Christian Storch

hallo babi,

in der Regel zwischen sechs und zwölf Monate! Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!

Gruß Andreas

Hallo,
eine Baugenehmigung erlischt i.d.R. nach 4 jahren, wenn mit dem Bau nicht begonnen wurde oder länger unterbrochen wurde.

mfg