meines Wissens ist die 2-Zimmer Wohnung, die ich bezogen habe, zu niedrig gebaut, so dass ich beispielsweise Schränke auseinander sägen muss, damit sie reinpassen. Wie niedrig darf eine Wohnung sein? Gibt es besondere Bauauflagen, die eine Baugenehmigung diesbezüglich unzulässig machen würden? Könnte ich eine Mietminderung fordern. Wo finde ich rechtliche Beweise?
Es kommt auf das Alter der Wohnung an. „Normale“ Wohnungen haben meist eine Höhe von ca. 2.30 m bis 2,60 m. Niedrigere Wohnungen sind grundsätzlich erlaubt, wenn die Wohnung, das Haus für Wohnzwecke zugelassen wurde. Wenn also früher Leute drin wohnten und das schon länger, dann kann man sich nicht auf eine fehlerhafte Baugenehmigung, noch dazu als Mieter, berufen! Was eine Mietminderung betrifft, dann kommt es auf den Einzelfall an. Andererseits, warum mietest Du so eine Wohnung, wenn sie schon nach dem ersten Eindruck zu nieder ist? Rechtlichen Rat bekommt man am Besten durch den lokalen Mieterverein/-verband.
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