Baugenehmigung

Hallo, ihrs!

Ich habe noch eine Frage zu dem Haus, das wir kaufen wollen. Der Vorbesitzer (also der, von dem der jetzige Besitzer gekauft hat) hat in den 70ern einige Um- und Anbauten vorgenommen. Wir haben nach den Baugenehmigungen danach gefragt, aber die hatte der Besitzer selber nicht.

In den Checklisten zum Immobilienerwerb steht drin, daß man die unbedingt haben sollte. Ich weiß jetzt nicht, ob die vorliegen, und habe daher Fragen dazu:

  1. Wo bekomme ich die vielleicht noch her? Von der Stadt? Oder von welchem Amt?

  2. Falls ich sie nicht bekomme: Was für eine Formulierung soll ich in den Vertrag nehmen?

  3. Fall damals ohne Genehmigung gebaut wurde: Was kann passieren? Ist ja 30 Jahre her, verjährt sowas irgendwann?

Ich möchte halt nachher nicht da stehen und entweder viel Geld bezahlen oder abreißen müssen. Das wäre beides nur mäßig toll… ;-/

Vielen Dank an euch Spezialisten!

Chris

Hallo !

  1. Wo bekomme ich die vielleicht noch her? Von der Stadt? Oder
    von welchem Amt?

Baugenehmigungen müssen von einem Architekten gestellt werden. Beim Bauamt.
Wenn die Um- und Anbauten „schwarz“ durchgeführt wurden, besteht die Gefahr, dass irgendwann alles wieder abgerissen werden muß.

  1. Falls ich sie nicht bekomme: Was für eine Formulierung soll
    ich in den Vertrag nehmen?

Dass bei nachträglicher Nichtgenehmigung sämtliche Unkosten vom Verkäufer zu tragen sind. Das ist aber ein Risiko. Der Verkäufer kann bis dahin verstorben sein oder es kostet lange Verhandlungen übers Gericht…

  1. Fall damals ohne Genehmigung gebaut wurde: Was kann
    passieren? Ist ja 30 Jahre her, verjährt sowas irgendwann?

Das kommt auf das Bundesland an. Frag nach beim Bauamt. Sag aber auf keinen Fall, um welche Immobilie es sich handelt.:

Ich möchte halt nachher nicht da stehen und entweder viel Geld
bezahlen oder abreißen müssen. Das wäre beides nur mäßig
toll… ;-/

Das kann im schlimmsten Fall passieren.

Gruß max

Hallo, ihrs!

Ich habe noch eine Frage zu dem Haus, das wir kaufen wollen.
Der Vorbesitzer (also der, von dem der jetzige Besitzer
gekauft hat) hat in den 70ern einige Um- und Anbauten
vorgenommen. Wir haben nach den Baugenehmigungen danach
gefragt, aber die hatte der Besitzer selber nicht.

In den Checklisten zum Immobilienerwerb steht drin, daß man
die unbedingt haben sollte. Ich weiß jetzt nicht, ob die
vorliegen, und habe daher Fragen dazu:

  1. Wo bekomme ich die vielleicht noch her? Von der Stadt? Oder
    von welchem Amt?

Du bekommst sie bei der Stadt bzw. dem Landkreis, der die Baugenehmiung erteilt hat. Sie werden dort beim Bauverwaltungsamt bzw. bei der Bauverwaltungsabteilung archuviert, und zwar nach Straße und Hausnummern sortiert. Wenn also jemand ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, die Bauakte einzusehen (nämlich z.B. der momentane Eigentümer oder ein Nachbar), dann wird ihnm dies ohne weiteres gewährt. Also kann es gar nicht sein, dass der Eigentümer eine vorhandene Baugenehmigung nicht hat oder bekommt.

  1. Falls ich sie nicht bekomme: Was für eine Formulierung soll
    ich in den Vertrag nehmen?

Einen solchen Vertrag würde ich niemals schließen, wenn ich nicht sicher wäre, dass bauliche Anlagen ohne Genehmigung oder von einer Genehmigung abweichend errichtet wurden.

  1. Fall damals ohne Genehmigung gebaut wurde: Was kann
    passieren? Ist ja 30 Jahre her, verjährt sowas irgendwann?

Das wird von Fall zu Fall unterschieldich zu beurteilen sein: falls ohne Genehmigung gebaut wurde, kommt es darauf an, ob zum Zeitpunkt der Errichtung die bauliche Anlage dem materiellen Baurecht entsprach, dass heißt alle Vorschriften so eingehalten wurden, dass eine Baugenehmigung hätte erteilt werden können. Dann könnte man die Illegalität theoretisch heilen (wenn die Gemeinde es will).
Wenn die bauliche Anlage aber dem damaligen oder heutigen Baurecht nicht entspricht oder die Gemeinde abweichende Planungsziele verfolgt, bleibt die Illegalität erhalten. Die Folge ist, dass der Konflikt durch Abriss gelöst werden muss.

Ich möchte halt nachher nicht da stehen und entweder viel Geld
bezahlen oder abreißen müssen. Das wäre beides nur mäßig
toll… ;-/

Also im Zweifel Vorsicht …:

Grüße

Kira

Vielen Dank an euch Spezialisten!

Chris