Baugenehmigung

Hi!

Was wäre, wenn man eine Baugenehmigung beantragt hat, allerdings das Grundstück neben einem unbebaut ist – also nur Ackerland ist –, aber die Person, der es gehört, nicht ausfindig machen kann?
Obwohl das Amt einen dazu aufgefordert hat?

Gruß Marko

Hallo Marko,

man kann beim Liegenschaftsamt die letzte bekannte Adresse des Eigentümers erfahren. Anruf oder E-Mail genügt und das Flurstück bezeichnen.

Mit diesen Informationen kann man beim Einwohnermeldeamt weiter nachfragen, wo diese Person verblieben ist. Ab hier wird es Gebührenpflichtig, pro Anfrage im Durchschnitt 20 Euro. Der Eigentümer kann in einen anderen Landkreis/Stadt oder Bundesland umgezogen sein. Dann muß man da eben erneut weiterfragen. Es gibt (noch) kein einheitliches Melderegister.

Schwierig kann es werden, wenn der „Nachbar“ ins Ausland umgezogen ist. Aber dann kann man sich an die deutsche Rentenversicherung wenden, wenn man den vollen Namen, irgendeine tatsächlich gewesene Adresse (möglichst die letzte) und das Geburtsdatum kennt.
Die kennen jeden.

Schönen Gruß,
John

wir hatten das problem auch aber unser architekt hat sich um solche angelegenheiten gekümmert er hat das alles für uns erledigt und dafür nicht viel verlangt war im preis wohl alles inkl.
gruss sabri