Hallo, A hat 2008 gebaut. Genehmigt war neben dem haus ein carport. Das hat A inzwischen mit holz verkleidet und ein tor angebracht, ist also eher eine holzgarage. Nun ist das flachdach undicht und A würde es gerne auf einer seite um 70 cm anheben um ein gefälle zu bekommen, wäre dann eher ein pultdach. Braucht es dafür eine neue genehmigung?
Huhu,
es gibt zwar ein allgemeines BauGB was für ganz Deutschland gilt, aber eine Vielzahl von Regeln liegen in der Hand der Kommunen und sind daher überall anders geregelt. Da hilft nur bei der zuständigen Baubehörde nachfragen.
Pass nur auf, dass du keinen Ärger bekommst, weil du aus dem Carport eine Garage gemacht hast. Es gelten andere Bebauungsgrenzen! So ist es nicht automatisch ok, wenn eine Garage dort entsteht, wo mal ein Carport gewesen ist.
Wenn Du vom Flachdach ein Pultdach machst, würde ich vorsichtshalber beim Bauamt nachfragen, ob du eine Genehmigung brauchst.
Ist 70 cm auf etwa 5 m nicht etwas viel als Gefälle…?
Graveyard
Hallo,
es kann sein, daß du jetzt eine Genehmigung für eine Garage brauchst.
Ein genehmigter Carport ist keine genehmigte Garage.
Evtl. musst du dich auf einen Rückbau einstellen.
Einfach so das Garagendach heben, würde ich auch nicht.
Sollte mal durch Zufall ein Bauamts-Mitarbeiter vorbei fahren, könnte das richtig teuer werden.
Grüße
miamei
Hallo,
es kommt darauf an…
- in welchem Bundesland bzw. innerhalb welcher Landesbauordnung das ganze stattfindet
- ob es für die Gegend des „Stückes“ einen Bebauungsplan gibt
- was der ggf. zu Nebenanlagen (das sind u.a. Garagen und Carports) und ggf. Dachformen festsetzt
- ob der Carport/das lattenartige Etwas auf einer Grundstücksgrenze gebaut wurde
- ob die Höhe des neuen Konstrukts überhalb der in der o.g. Landesbauordnung für grenzständige Nebenanlage zulässigen Höhe liegt.
Du siehst schon: das www ist für Deine Antwort viel zu groß und das örtliche Bauordnungsamt viel näher dran! A sollte dort fragen.
Gruß vom
Schnabel