Vor 14 Jahren wurde ein Mehrfamilienhaus mit einem kleinen Büro gebaut. Dieses Büro wurde durch eine Nutzungsänderung im Jahr 2006 beim Bauamt die Änderung der Baugenehmigung mitgeteilt.
Hier wurden sodann neue Auflagen erteilt. So sollte unter anderem der Nachweis geführt werden, dass die Wohnungseingangstüren rauchdicht sind; im Kellerbereich ist im Flurbereich eine zusätzlich Brandschutztür einzubauen. Im Kellergeschoss befinden sich Kellerräume/Anschlussraum und Heizraum. Die Wohnungen haben jeweils den Zugang über das Treppenhaus. Zusätzlich haben diese Wohnungen auch einen Zugang zu einer Terrasse oder Balkon.
Diese Auflagen konnten bisher nicht erfüllt werden.
Jetzt wurden die Eigentümer vom Bauamt/der Stadt (Baden-Württemberg) aufgefordert, die Erfüllung dieser Auflagen nachzuweisen. Dies würde bedeuten, dass nun diese gesamten Auflagen umgesetzt werden müssten.
Aus eigenem Interesse wurden bislang jedoch in jeder Wohnung/jedem Zimmer Rauchmelder und Feuerlöscher installiert.
Meine Fragen hierzu:
– Kann das Bauamt nach dieser langen Zeit noch auf die Erfüllung der Auflagen pochen? Gibt es hierzu irgendeine Verjährungsfrist?
– Wenn nein: Gibt es eventuell irgendeine Hintertür, damit man diese Auflagen nicht erfüllen muss?
Für Feedback danke ich allen!