Baugenehmigung Architekt hausbau

Hallo,

folgendes Problem, wir haben vor 8 Jahren ein Haus gebaut auf STraßenniveau! in den 70er Jahren wurde die Straße angelegt und diese 90 cm höher gelegt. Alle Anwohner haben dann sofort Ihre Grundstücke aufgeschüttet. Bis auf einen, unser Nachbar.
Nun wurde das Grundstück verkauft und der neue Eigentümer bemängelt die Höhe unserer Garage die ja lt. Straßenhöhe 3 mtr beträgt und lt. seiner Höhe 3,90 mtr. und möchte den Rückbau! Diese Garage steht seit über 8Jahren. Die GEmeinde schreibt nun, das wir auch das Haus 50 cm nach links versetzen sollten oder vom Nachbarn diese Grundstück kaufen sollten um die Abstandgrenzen wieder einzuhalten! Wir kommen uns vor wie im falschen Film! Wir haben über ein Jahr für die Baugenehmigung damals gebraucht und alle vom Bauamt waren damals vor Ort und wusten wie die Gegebenheiten dort waren und haben uns eine BAugenehmigung erteilt!

hey,
du hast ein juristisches problem. keins vom bau.
ich denk du brauchst nen anwalt mit fachrichtung baurecht oder immobilien. es gibt auch ein internetforum, ich glaube jurathek nennt sich das. dort hab ich auch schon mal fragen gestellt und antworten bekommen. aber besser zu nem anwalt gehen.
deine 8 jahre haben nichts zu sagen, da es keinen bestandsschutz da mehr gibt. und die grenzbebauung ist recht streng geworden. ich denke ja abriß oder vom nachbarn dazukaufen. aber lass dich lieber mal beraten.
frank

Hallo Reingefallen

Im allgemeinen wird eine Immobilie gekauft " wie gesehen". Da der Verkäufer und die Gemeinde den jetzigen Zustand über einige Jahre wissentlich geduldet haben, so kann man ggf. von einem Gewohnheitsrecht sprechen. Vieleicht wurde der Sachverhalt ja sogar im Kaufvertrag erwähnt. Es stellt sich letztlich die Frage welches Bodenniveau für die Berechnung der Abstandsflächen herangezogen werden muss. Nach meiner Ansicht müsste dies der Zeitpunkt der Baubewilligung der Garage sein. Wenn dann später das Bodennivau einseitig aufgschüttet wurde, so müssste man prüfen ob dies nach Landesbaurecht einer Baubewilligung bedurft hätte. Erst nachdem dis geklärt ist kann man dazu weitere Aussagen treffen.

Gruess

Toggi2008