Hi,
ich möchte gern auf dem Grundstück neben dem Haus meiner Eltern ein neues Haus bauen. Das existierende ist von 1899, seitdem in Familienbesitz und regelmäßig erweitert und umgebaut. Das Alter ist nicht erkennbar von aussen.
Doch kommen meine Eltern in ein Alter, wo altersgerechtes Wohnen vorzubereiten ist. Ebenerdig, treppenfrei etc. um nur Schlagworte zu nennen.
Das Grundstück beinhaltet noch ca. 5000 m² Land- und Forstwirtschaftliche Fläche direkt nebenan. Die Gegend ist nur gering besiedelt. Zeit meines Lebens wurde dort in der direkten Nachbarschaft kein neues Haus gebaut.
Ein zweites Haus wäre mit der gleichen Einfahrt möglich. Mir schwebt vor eine große Erdgeschosswohnung, eine gleichgroße darüber und für Pflegepersonal auch noch eine Wohnung mit zu erstellen.
Ist sowas denkbar? Worauf gilt es im Vorgespräch zu achten? Wie würdet ihr sowas angehen? Mit wem reden in welcher Reihenfolge?
Willste denn den Hof übernehmen oder hast ihn schon übernommen?
Wenn ja, wäre das in Form eines Austragshauses möglich.
Also zuerst das Bauamt der Gemeinde aufsuchen. ramses90
es ist ein Unterschied, ob das Grundstück im Taunus-, oder im Karwendel liegt - die Bundesländer haben kein einheitliches Baurecht. Das bestehende Haus ist möglicherweise als Landwirtschaftsbetrieb ‚privilegiert‘ gewesen - jetzt scheint das Grundstück ja nicht mehr landwirtschaftlich genutzt zu sein.
Das sind zwei Beispiele dafür, dass du mit Deinen Fragen dorthin gehen solltest, wo man sich damit am besten auskennt: zu Deinem örtlichen Bauamt. Alles, was Du bisher gefragt hast, kann dort kompetent beantwortet werden. Bezahlt hast Du dafür schon - mit Deinen Steuern.
Hi,
das ganze liegt in NRW.
Ich frage ja bewusst vorher hier, um nicht durch falsche Tatsachennennung Wege zu verschließen.
Manche Frage könnte ja auch schädlich sein beim Amt, befürchte ich.
Schöne Grüße.
Mittlerweile habe ich eine Antwort vom Amt, zumindest fernmündlich.
Auf dem Areal dürfte „zum Zwecke der Familienzusammenführung“ das bestehende Gebäude erweitert werden.
Allerdings darf kein separates Gebäude erstellt werden.
Das bestehende Gebäude ist kein Bauernhof, von daher gibt es nicht mehr Möglichkeiten, so hieß es.