meine frage:
kann man vom ordnungsamt probleme bekommen, weil man keine genehmigung für Gartenhäuser hat welche schon über 30 jahre auf dem grundstück stehen und man nicht selbst aufgestellt hat?
also wenn man das haus von einer mietfirma gekauft hat und die schon keine genehemigung hatten…?
http://s3b.directupload.net/file/d/2069/lfpwockp_jpg…
und noch ein anderes thema:
ist es erlaubt auf seinem eigenen grundstück auf der wiese zu parken?
also zwar mit genehmigter einfahrt…aber ohne richtige parkplätze?
http://s5b.directupload.net/file/d/2069/qzb3urr5_jpg…
ich hoffe ihr könnt mir helfen…
Hallo,
kann man vom ordnungsamt probleme bekommen, weil man keine
genehmigung für Gartenhäuser hat welche schon über 30 jahre
auf dem grundstück stehen
Ja, wenn eine bestimmte Größe (meist 12m³ umbauter Raum) überschritten ist. Die Baubehörde kann sogar verlangen, dass der „Schwarzbau“ abgerissen wird.
und man nicht selbst aufgestellt hat?
Das ist zunächst belanglos, wer die Gartenhäuser aufgestellt hat.
also wenn man das haus von einer mietfirma gekauft hat und die
schon keine genehemigung hatten…?
Der jetzige/neue Eigentümer kann vom Voreigentümer Schadenersatz verlangen, wenn/weil er ihm verschwiegen hat, es gäbe keine Baugenehmigung. Allerdings nur im Rahmen der Verjährungsfrist von ?? Jahren .Mindestens handelt es sich um einen versteckten Mangel.
Gruß
Karl