Baugenehmigung Bayern ohne Bauvorlageberechtigten

Hallo zusammen.

Bei Pkt. 8 des Bauantrages für Bayern wird nach dem Entwurfsverfasser gefragt. Dort gibt es für die Bauvorlageberechtigung die Option „nein“ anzukreuzen. Weiß evtl. jmd. wie die Behörden mit einem Antrag verfahren, bei dem „nein“ angekreuzt wird?

Vielen Dank vorab.
mojo

wenn es sich um ein Vorhaben handelt das gem. Art.61.1 von einem Bauvorlageberechtigten unterzeichnet sein muss, wird man entweder die Aufforderung erhalten diesen nachzuweisen oder man bekommt die Unterlagen gebührenpflichtig zurück, da nicht prüfbar.

vnA