Baugenehmigung Bebauungsplan

Hallo,

Ein Grundtück, an das bereits Bebauung angrenzt, soll bebaut werden. Diese Bebauung erfolgte vor ca 10 Jahren und ohne Bebauungsplan, nur nach § 34 BauGG.

Wann ist für die Bebauung des „Reststücks“ erst die Erstellung eines Bebauungsplans notwendig?

Kann das Bauamt einfach nach Gutdünken mal genehmigen und mal die Bebauung verhindern?

Kennt jemand den Unterschied von § 34 und § 35 BauGG Baden-Württemberg?

Schöne Grüße
Cirwalda

§ 34 regelt den Innenbereich ohne das dort ein B-Plan existiert,. § 35 den Außenbereich, für den es keinen B-Plan geben wird.
§ 34 ist alles was im Zusammenhang bebaut ist, also können einzelne leere Baufelder dazwischen sein, sollten, diese freien Felder allerdings zu groß werden (ugnefähr 3000 qm und mehr) dann könnte es durchaus bereits dem Außenbereich zuzuordnen sein. für mehr müßte man einen Lageplan haben.
Das Bauamt macht das nicht nach Gutdünken sondern nach festen Spielregeln.
Gruß Tom