Guten Abend,
Wenn nach dem Kauf eines Hauses nachträglich eine Baugenehmigung eines Daches vor der Garage (einige Jahre vor dem Kauf erbaut) erstellt werden muss; wer ist dazu verpflichtet diese zu zahlen? Der Käufer oder Verkäufer?
Und wie geht man da idealerweise vor?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!