Hallo zusammen,
wir haben letztes Jahr eine Bestandsimmobilie gekauft in Hessen. Baujahr ist 2002. Genehmigt wurde diese Haus mit einem Doppel-Carport, das allerdings nie gebaut wurde. Genehmigung wurde ohne Auflage erteilt
Fragen
Läuft eine derartige Genehmigung irgwann aus?
Wir wollen jetzt ein Einzelcarport errichten. Kann man dieses auf Basis der alten Genehmigung aufstellen und bei Bedarf auf die alte Genehmigung verweisen? Oder muss/sollte man hier nochmals ans Bauamt rangehen?
Guten Tag @gabriec,
die Genehmigung für das Doppelcarport hatte bereits 2004 seine Gültigkeit verloren. Sie können sich bei einem Einzelcarport nicht mehr auf diese alte Genemigung beziehen.
Sie müssen für Ihr Einzelcarport einen gesonderten Bauantrag stellen.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur
Mitglied der Ing.-Kammer NRW