Kurz der Hintergrund:
Wir haben eine baufällige Scheune. Der Sanierungsträger hat uns angeboten, die abreißen zu lassen, und sie übernehmen 100 % der Kosten. Da konnten wir nicht nein sagen.
Nun ist die Bau bzw. Abrißgenehmigung da, aber der Sanierungsträger sagt jetzt auf einmal, sie könnten nicht alles bezahlen.
Den Abriß selbst schon, aber dann müssen verbleibende 3 m hohe Backsteinmauern (darauf besteht das Denkmalsamt und ist auch in unserem Interesse) durch einen Ringanker gesichert werden, der aus Beton gemacht und oben auf die Backsteinmauer draufgepappt wird. Das ist keine Abrissmaßnahme, sondern das muß der Eigentümer selbst zahlen.
Da wirds wohl keinen Weg drumrum geben, deshalb meine Frage:
Was darf ich eigentlich in Eigenleistung erbringen. Die Baugenehmigung ist sehr strikt, Bauleiter nennen, Baubeginn nennen, Baufortschritt melden usw.
Wenn ich jetzt Teile selbst finanziell übernehmen muß, will ich möglichst kein Unternehmen beauftragen, sondern auch was selbst machen. Aber was darf ich selbst machen?
Entsorgung von Balken, Steinen und Mörtelresten, das kann mir wohl keiner verwehren, selbst zu machen.
Aber wie ist es dann mit fachmännischen Sachen. Habe ich das Recht, einen Ringanker selbst zu gießen, oder wird das Bauamt da querschießen.
Wäre mal interessant zu hören, ob da jemand Erfahrungen hat. Ich möchte mich von den FAchleuten nicht ins Bockshorn jagen lassen („Diese 1 m hohe Steinmauer dürfen Sie nicht selbst abreißen, das muß ein Bauunternehmen machen“), andererseits möchte ich die Behörden auch nicht verärgern, solange sie die Kosten nicht überwiesen haben.
Danke für jeden Tip
Dan